Ich betreibe in meinem EFH eine Viessmann Trimatik-MC/B Ölheizung aus dem Jahr 1994 mit einer Kessel-Leistung von 27 KW mit Aussenfühler.
Ist diese Anlage ab 2024 noch zulässig?
Für Antworten vorab schon mal herzlichen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da die Anlage vermutlich komplett absenken kann, darf sie auch über die 30 Jahre-Grenze hinaus betrieben werden. Du kannst sie auch bei einem Defekt reparieren lassen, sofern Ersatzteile erhältlich sind.
Etwas anderes wäre es, wenn der Kessel auch im Sommer eine bestimmte Sockeltemperatur halten würde, um einer möglichen Kondenswasserbildung zu entgehen.
Du kannst bereits im Vorfeld mal austesten, mit welcher Vorlauftemperatur du die Räume noch warm genug bekommst.
Nur, weil ein Gebäude schon alt ist, sagt dies nichts darüber aus, ob es für eine Wärmepumpe geeignet oder ungeeignet ist. Es kommt hier vor allem auf die Heizungsart(FBH,Radiatoren u.a.) und die Dämmung an.
Da die Anlage vermutlich komplett absenken kann, darf sie auch über die 30 Jahre-Grenze hinaus betrieben werden. Du kannst sie auch bei einem Defekt reparieren lassen, sofern Ersatzteile erhältlich sind.
Etwas anderes wäre es, wenn der Kessel auch im Sommer eine bestimmte Sockeltemperatur halten würde, um einer möglichen Kondenswasserbildung zu entgehen.
Danke Franky, so hab ich es auch aus dem Gesetzesentwurf interpretiert, nur bei einem Totalschaden muss erneuert werden.
Ob eine Reparatur sinnvoll ist werde ich mir dann überlegen, aber was mache ich dann, eine Wärmepumpe in ein 50 Jahre altes Haus?
Du kannst bereits im Vorfeld mal austesten, mit welcher Vorlauftemperatur du die Räume noch warm genug bekommst.
Nur, weil ein Gebäude schon alt ist, sagt dies nichts darüber aus, ob es für eine Wärmepumpe geeignet oder ungeeignet ist. Es kommt hier vor allem auf die Heizungsart(FBH,Radiatoren u.a.) und die Dämmung an.
Benutzer | Anzahl |
---|---|
2 | |
2 | |
1 | |
1 | |
1 |