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Ist mein Viessmann Kessel aus dem Jahr 1991 bereits ein Niedertemperatur-Gerät und fällt somit nicht

Ist mein Viessmann Kessel aus dem Jahr 1991 bereits ein Niedertemperatur-Gerät und fällt somit nicht
 
 

Ich habe einen Viessmann Kessel aus dem Jahr 1991 und möchte gern wissen, ob es sich um ein Niedertemperatur-Gerät handelt und somit hoffentlich nicht nach 30 Jahren unter die Austauschpflicht der Energiesparverordnung fällt.  Kann ich zweifelsfrei feststellen, welche Brennerart das ist? Hersteller-Nr. 7217841264091. Mehr kann ich leider nicht lesen und ich habe kein anderes Typenschild gefunden

Das GErät hat 2005 einen neuen Brenner bekommen.

Typenschild.jpg
1 ANTWORT 1

Das kann man anhand des fotografierten Typschilds zwar nicht beantworten, aber Dein Heizkessel ist mit Baujahr 1991 bereits mehr als 30 Jahre alt.

Dein Schornsteinfeger hätte Dir diesen Kessel also bereits in 2021 stillgelegt. Was er offensichtlich nicht getan hat.

 

Dafür gibt es zwei mögliche Ausnahmegründe, von denen bei Dir mindestens einer zutrifft:

1. Der Kessel mit Baujahr 1991 ist bereits ein Niedertemperaturkessel und musste daher nach 30 Jahren nicht ausgetauscht werden.

2. Der Kessel musste nach 30 Jahren nicht ausgetauscht werden, weil Du bereits vor dem 01.02.2002 das Haus selbst bewohnt hast, in dem der Kessel installiert ist. Dann musst überhaupt keinen Kessel austauschen, unabhängig von der Heiztechnolgie.

 

Ich vermute, dass bei Dir die Ausnahme unter 2. zutrifft.

 

 

 

 

 

Viele Grüße aus Wiehl
betz56