"Nur ein Abgasrohr"...Diese Aussage solltest du noch mal überdenken.
Der Schornsteinfeger trägt die Verantwortung und muss das System abnehmen. Eine Überprüfung in einem bestimmten Intervall ist notwendig und durch die Kehr- und Überprüfungsverordnung und die 1. BImSchV vorgeschrieben.
Bei Anlagen mit Brennwertnutzen und selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses (Lambda Pro Control) sowie raumluftunabhängiger Betriebsweise muss eine Überprüfung nach Bundes-KÜO alle 3 Jahre durchgeführt werden.
Beste Grüße °pa
Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team