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Heizöltanks in Wasserschutzgebiet

Hallo,

 

Die saarländische Wasserschutzgebietverordnung verlangt folgendes

 

Die zur Lagerung verwendeten Behälter müssen
nach Wasserrecht für die vorgesehene Verwen-
dung (z.B. im Überschwemmungsgebiet) zuge-
lassen sein (i.d.R. allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung oder nach Bauregelliste des Deutschen
Instituts für Bautechnik DIBt)

 

In meinem Heizkeller stehen zwei Vitoset Kunststoffwannen-Tank KWT 1500-R

 

Entsprechen diese Heizöltanks diesen Anforderungen?

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