Hallo liebe Community,
wir hoffen Ihr könnt uns weiterhelfen.
Ist folgende Heizungsanlage bei einem Hauskauf von der Austauschpflicht der EnEv betroffen?
Angaben laut Typenschild:
Öl/Gas-Kessel nach DIN 4702
Viessmann Vitola-uniferral-et (Typ NT-35)
Bauartkennzeichen: 06-226-148
Herstell-Nr.: 721166201405
Herstelljahr: 1985
Leistungsbereich bei Öl und Gas mit Unterdruck in der Brennkammer: 35-43 kW
Man liest ja relativ viel darüber im Internet aber ob die Heizugsanllage nun ausgetauscht werden muss oder nicht, das haben wir bisher leider nicht herausfinden können...
Vielen lieben Dank!
Grüße,
Norro
eine Trimatik als Regelung ist natürlich auch ok. Dann muss auch nicht getauscht werden. Meine Oma hat den gleichen Kessel mit Trimatik, allerdings von 1984. Als ich sie fragte, ob man den nicht mal tauschen sollte meinte sie: auf keinen Fall, der ist noch pfennigganz und wie neu.
Der ist aber auch wirklich gut, in 33 Jahren wurde lediglich mal die Schaltuhr getauscht, sonst keinerlei Defekt.
Gruß
Heizing
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
1)
Würde dann eine "Nachrüstung" einer Trimatik als Regelung die Weiterverwendung -trotz des Alter des "Kessels"- legitimieren in Bezug auf die EnEv?
2)
Eine Verständnisfrage:
Im Falle einer Modernisierung bzw. Neuanschaffung einer neuen Öl-Heizung. Wieviel kW muss diese haben? Muss sie die selbe Leistung wie die aktuell verbaute aufweisen (35-43 kW) oder kann Sie kleiner dimensioniert werden? Eine fachmännische Beratung muss aufjedenfall vor Ort erfolgen, es geht nur um die grobe Abschätzung in welchem Rahmen wir uns bei einer Neuanschaffung bewegen.
Welche Anlage würdet Ihr empfehlen? Es leben 2 Parteien im Haus (4 Personen in Summe).
Bio-Öl (10%) sollte die Anlage aufjedenfall nutzen können aufgrund der Vorschrift 15% aus regenerativen Energien zu beziehen.
Danke und Gruß
Norro
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