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Austauschflicht für alte Ölheizungen

Liebe Community,

ich hoffe hier die nötige Hilfe zu finden.

Ich bin gerade etwas ratlos und verzweifelt.

Muß meine Ölheizung mit der Typen-Nr. 7309955200096100 / BA-18 / Bauartkennzeichen 06-226-006 zum 01.01.2024 ausgetauscht sein oder darf ich die auch über das Datum hinaus betrieben.

Ich habe hier in der Community gelesen, daß alle Vitola-Viferral Kessel, Niedertemperaturkessel sind und somit weiter benutzt werden dürfen. Mir wurde das Gebäude im Jahr 2019 überschrieben, und die Heizung hatte die Erstinbetriebnahme im 01/1993.

Ich finde jetzt

a) keine klare aussage, ob es bei meiner Ölheizung sich um ein Gerät mit der Ausnahmereglung handelt, und

b) was ich direkt machen soll.

Mein Heizungsbauer meinte erstmal abwarten, das Gesetzt ändert sich eh alle 1/4 Stunde.

 

Über eine adäquate Aussage wäre ich sehr dankbar.

 

Viele Grüße

Ollily

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2 ANTWORTEN 2

Tja, das ist eine Gewissensfrage. Ich habe das ähnliche Thema: Ölheizung/Niedertemperaturkessel läuft einwandfrei seit 1996. Heizung ist 27 Jahre alt. Sie kann natürlich täglich ausfallen, denn das kann niemand vorhersagen. Sie kann auch noch 20 Jahre laufen... Elektrik/Brenner könnten getauscht werden, jedoch der Kessel nicht wenn er undicht würde. Das wäre dann ein Totalschaden. Ich finde keinen Fachmann, de mir einen Kessel einbaut und er muß auch abgenommen werden. Wir bewohnen das Haus seit 5 Jahren / durch Kauf erworben. In 2024 könnten wir noch eine neue Öl-Brennwerttechnik Heizung einbauen lassen incl. hydr. Abgleich, Kosten ca. 17.TEUR. Dann haben wir (hoffentlich) Ruhe von der Regierung für die nächsten 20 Jahre (2023/72-2043/92), dann werde ich bestimmt schon tot sein. Verkaufsargument: Ich könnte auch das Haus mit der neuen Heizung in den nächsten Jahren besser verkaufen, als wenn die alte Heizung drin bleibt. Der neue Besitzer müßte innert 2 Jahren dann eine neue Heizung einbauen lassen. Wäre ich über 80 Jahre, so würde ich nichts mehr tun.-

Wärmepumpe kommt nicht in Betracht, da wir keine Fußbodenheizung haben, nur Rippen- und Flächenheizkörper. Keine Solaranlage, da das Dach aus Frankfurterpfanne besteht und undicht werden kann, wenn so ein Gestell montiert wird, so der Monteur (Windlasten). Also, Pelletheizung. Die wäre massiv teuer als jetzt einfach die Umstellung von alter Heizung auf neue Heizung (Ölbrennwerttechnik) in 2024.  Ich werde wohl eine neue Brennwerttechnik für 17.TEUR einbauen lassen.- Grüße, TOM

Der Biferal ist ein Niedertemperaturkessel . Und ist deine Anlage witterungsgeführt, darf er auch nach den 30 Jahren weiter betrieben werden.

Man sollte trotzdem über eine Erneuerung nachdenken, die Ersatzteillage wird ganz sicher nicht besser.

 

Und es handelt sich momentan um einen Gesetzesentwurf. Ob er tatsächlich so beschlossen wird, ist mindestens fraglich. Man kann sich aber leider nicht darauf verlassen.

 

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