Hallo
ich finde dazu leider nichts in der Planungsanleitung.
Dieser Kessel 7735847 hat einen Abgasanschluss 110. ZH hat diesen nach dem Schalldämpfer und 1 90°Bogen auf 100 reduziert, dann 1,5m Rohr, 1 Revisions T-Stück, dann wieder 1,5m Rohr, Aufstandsbogen und ca. 2m senkrecht rauf.
Ist eine Abgasrohrreduzierung zulässig?
lG
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es der Schornsteinfeger so abnimmt. Der erste Winkel muss auch mit einer Revisionsöffnung versehen werden. Der Schornsteinfeger muss in jedes Rohr reinschauen können., ohne, dass er dazu das Rohr demontieren muss. Eine Reduzierung mitten im Rohr ist nicht zulässig. Erweitern ja, aber nicht reduzieren.
Desweiteren muss das Abgasrohr mit etwas Gefälle zum Gerät hin gebaut werden.
Naja, und zur Abdichtung sag ich besser gar nichts. Ein No Go.
was es nicht alles gibt..., diese Montage ist eine Frechheit.
In Österreich reicht 1 Revisionsöffnung, wenn die Abgasanlage leicht demontierbar ist.