Um die Übergangsregelung des neuen §14a nutzen zu können für eine vo dem 01.01.2024 in Betrieb genommene Wärmepumpe müsste sie technisch durch den Netzbetreiber abgeschaltet werden können.
Auch wenn es vermutlich nicht zu Abschaltungen kommen wird muss das zumindest theoretisch möglich sein.
Vielen Dank