Guten Morgen,
vlt. kann mir hier jemand etwas Klarheit in diese Gesetzesvorlage (Gebäudeenergiegesetz) bringen.
Ich heize unser Haus mit einer Viessmann Gastherme, Vitogas 100, die jetzt bereits 20 Jahre alt ist.
1. Frage - gilt diese Regelung ausschließlich für "Neubauten"?
2. Frage - was passiert denn, wenn rein theoretisch, 2025 meine Heizung den Geist aufgibt und nicht mehr zu reparieren wäre.
Müsste ich dann ein komplett neues Heizungssystem einbauen ?
VG
Mattes