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habe seit 6 Jahren die vitodens 333. bin jetzt aber schwer enttäuscht. das ausdehnugsgefäss ging kap

am ausdehnungsgefäss war der obere deckel undicht. musste gewechselt werden. geht das zweite ausdehnungsgefäss jetzt auch bald kaputt oder wurde nur schlechte qualität verbaut. so ein ausdehnungsgefäss kostet immerhin über 200 euro. würde mich über eine antwort freuen . kann ja jetzt dann schon das weihnachtsgel ansparen. viessmann hat eigentlich gute heizungsqualität.

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Meines, allerdings extern, war nach 5 Jahren auch hinüber, allerdings war das nicht so teuer, das eigentl. Gefäß hat um die 30€ gekostet + Einbau. 

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13 ANTWORTEN 13

Wenn hier die Rede vom intern im Gerät verbauten ist, sind 6 Jahre gar nicht schlecht.

Das interne ist nur für das Gerät gedacht und nicht für das komplette Haus.

Da gehört eigentlich immer ein zusätzlich externes verbaut.

 

Übrigens: Sich als Hausbesitzer nach 6 Jahren über 200€ Reparaturkosten zu wundern ist etwas Weltfremd.

Bitte nicht persönlich nehmen.

Was machst du denn wenn nach ca. 30 Jahren ein neues Dach fällig sein sollte für 10.000€ aufwärts.

 

 

 

 

 

Hallo,

das ist ärgerlich, aber kein Qualitätsmangel.

Ausdehnungsgefäße sind so etwas wie ein Verschleißteil. Bei normalen Kesseln hat man die extern montiert.

Wenn es bei euch vom Platz her geht, könnte man auch ein preiswerteres externes Ausdehnungsgefäß verwenden.  Es sollte auch immer geprüft werden, ob evtl. das Nachfüllen von Stickstoff ausreicht.

Gruß

Heizing

Gruß
Heizing

Meines, allerdings extern, war nach 5 Jahren auch hinüber, allerdings war das nicht so teuer, das eigentl. Gefäß hat um die 30€ gekostet + Einbau. 

Ausdehnungsgefässe halten im Durchschnitt 7-8 Jahre. Danach ist die Membran so porös, dass selbst eine Wiederherstellung des Vordruckes nicht lange vorhält. Unabhängig vom Hersteller.

Und es gibt auch Ausreisser nach oben und unten. Nur kann man das kaum beeinflussen.

Und wenn es das einzige MAG im System war, kannst tatsächlich froh sein, dass es überhaupt 6 Jahre gehalten hat. Es sollte immer, wie schon geschrieben wurde, zusätzlich ein externes MAG verbaut werden.

Externes immer billiger ist aber Internetpreis mit 30 Euro aber nicht die internen.
Das auch viele immer entsetzt sind das nach 6 Jahren mal was kaputt geht. Mal Rücklagen bilden wenn man Hausbesitzer ist.
die lösung ist gut nützt aber nichts da das Gehäuse undicht war (oberer deckel) = herstellungsfehler.
vorher die GEA Heizung hat 10 jahre gehalten
Der Gehäusedeckel hat sich gelöst und wasser trat aus.
@Kundendienst
Ich habe das nicht aus dem Internet, sondern es kam von der Heizungsfirma, die das eingebaut hat. Es war aber ein Sonderpreis, warum auch immer die so nett waren, vielleicht weil sie im letzten Jahr sehr oft da waren.
@Nelly
Einen Herstellungsfehler musst du im Ernstfall nachweisen, ist leider so.
in der Heizung ist noch ein zweites ausdehnungsgefäß. außerdem habe ich vorausschauend noch ein zusätzliches externes ausdehnungsgefäß ainbauen lassen. das defekte ausdehnungsgefäss war ja das Gehäuse kaputt. der obere deckel hat sich gelöst = Herstellungsfehler. das externe gefäss hat Kugelform ohne deckel.
Wie gesagt, Herstellungsfehler das musst du nachweisen. Davon ab, die gesetzl Gewährleistung ist 2 Jahre, nach 6 Monaten gibt es die Beweisumkehr, sprich nach 6 Monaten musst du den Beweis führen, dass der Fehler nicht durch unsachgemäße Handhabung aufgetreten ist.
Hier kannst du wohl nur auf Kulanz hoffen, Versuch macht klug. Probieren kannst du es, kostet dich nur Arbeit und etwas Papier + Porto.
@Larsson
Das ist nicht ganz korrekt, es sind bei einem „großen“ Werkvertrag 5 Jahre. Die Gewährleistung kann aber nur dann geltend gemacht werden wenn das Werk zum Abnahmezeitpunkt mangelhaft oder Ursachen für eine spätere Mangelhaftigkeit gesetzt waren. Die Gewährleistung muss gegen den Handwerker geltend gemacht werden. Der Schaden an dem MAG ist aber sicher normaler Verschleiß und daher nicht von der Gewährleistung umfasst.

Bei einem „großen“ Werkvertrag haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für seine Bauleistung fünf Jahre, wenn es sich um einen BGB-Werkvertrag handelt und vier Jahre wenn ein VOB/B-Vertrag mit einem gewerblichen Auftraggeber abgeschlossen wurde und zur Gewährleistungsfrist nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

https://www.haustec.de/management/normen-recht/werkvertrag-die-5-wichtigsten-fragen-rund-um-die-gewa...

Gruß
Heizing
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