In ca 3 Jahren müssen wir die alte Etagen- Gasheizung auf Grund der Energieeinsparverordnung 2014 austauschen, weil sie älter als 30 Jahre alt ist. Nun bekommen wir unterschiedliche Aussagen von Schornsteinfeger, Installateuren etc: Es müsse eine Brennwerttherme eingebaut werden, was aber nicht geht, weil wir dann den Schornstein, an dem auch in den anderen Wohnungen neuere Niedertemperatur-Etagen-Gas-Heizungen betrieben werden, nicht mehr verwenden können. Wir bekommen die m.A. nach unsinnige Auskunft, dann müssen wir einen neuen Schornstein für unsere Gas-Etagenheizung bauen lassen, was aber technisch garnicht geht. Also kommt nur ein neuer Niedertemperatur-Gaskessel infrage. Angeblich werden in der Zukunft keine Niedertemperaturgaskessel mehr produziert, was ich so nicht glauben kann und man macht uns weis, wir müssten jetzt unbedingt einen neuen Niedertemperatur-Gaskessel kaufen, weil es ihn in 3 Jahren nicht mehr gibt. Meine Frage also ist: Produziert und vertreibt Viessmann auch in Zukunft noch Niedertemperatur-Gaskessel, die in solchen Fällen wie unserer noch eingebaut werden dürfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn die alte Etagenheizung Niedertemperatur ist, dh. die Temprertur ist raum-oder witterungsabhänig geführt, muss die Anlage gar nicht ausgetauscht werden.
Sollte die Anlage wegen eines Defekts ausgestauscht werden müssen, hat die
Ökodesign-Richtlinie eine Ausnahme:
so wird in den Erwägungsgründen zur Verordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei mehreren raumluftabhängigen Heizgeräten am selben Schornstein aus technischen Gründen nicht möglich sei, einzelne Geräte am selben Schornstein durch Brennwertgeräte zu ersetzen. Deswegen ermöglicht die Verordnung, eigens für eine solche Konfiguration ausgelegte nicht-brennwert-Thermen am Markt zu lassen. Dadurch sollen den Verbrauchern unangemessene Kosten erspart werden.
Diese Anlagen dürfen also auch zukünftig noch gegen Heizwertgräte getushct werden und meines Wissens wird Viessmann diese auch zukünftig für diesen Markt noch prodzieren.
Technisch aktuell sind aber, wie Franky bereits erwähnte, Brennwertkessel.
Gruß
Heizing
Hallo,
wenn die alte Etagenheizung Niedertemperatur ist, dh. die Temprertur ist raum-oder witterungsabhänig geführt, muss die Anlage gar nicht ausgetauscht werden.
Sollte die Anlage wegen eines Defekts ausgestauscht werden müssen, hat die
Ökodesign-Richtlinie eine Ausnahme:
so wird in den Erwägungsgründen zur Verordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei mehreren raumluftabhängigen Heizgeräten am selben Schornstein aus technischen Gründen nicht möglich sei, einzelne Geräte am selben Schornstein durch Brennwertgeräte zu ersetzen. Deswegen ermöglicht die Verordnung, eigens für eine solche Konfiguration ausgelegte nicht-brennwert-Thermen am Markt zu lassen. Dadurch sollen den Verbrauchern unangemessene Kosten erspart werden.
Diese Anlagen dürfen also auch zukünftig noch gegen Heizwertgräte getushct werden und meines Wissens wird Viessmann diese auch zukünftig für diesen Markt noch prodzieren.
Technisch aktuell sind aber, wie Franky bereits erwähnte, Brennwertkessel.
Gruß
Heizing