Oh...
...sinnvoller ist es natürlich immer, die Herstellnummer mit anzugeben. Dann wissen wir direkt, um was es sich genau handelt und diese fehlt in VIELEN der Viessmann Dokumentation....
Ja und da sind wir leider bei der Dokumentation, die leider bei den Viessmann Hersteller Dokumentationen in Hinsicht GÜLTIGKEIT Ihrer information (siehe Dok 5817263 DE 10/2018).. *vernachlässigt bzw. vollkommen unterschlägt bzw. ...was ist daran so wichtig !!! in der community seitens des "Experten" bezeichnet wird.
wie doch der EG Richtlinie gefordert .....
"Jede Betriebsanleitung unterliegt laut EG-Richtlinie 2006/42/EG Maschinen der Kennzeichnungspflicht seiner Produkte. Dies gilt insbesondere bei Maschinen. Sie müssen mit Serien-, Typ- sowie Modellnummer und Baujahr versehen sein.
All diese Merkmale müssen sich auf der jeweiligen Betriebsanleitung wiederfinden, um eine eindeutige Zuordnung zu garantieren.
Sollte da etwas daneben gegangen sein...missverstanden sein !?
Sollten sie an weiterer angekündigter Information (Beanstandungen zur Dokumentation ) in Hinsicht auf qualititiv technische Dokumentation interessiert sein, freue ich mich auf einen weitere,n bestimmt spannenden Gedankenaustausch, der natürlich dem Kunden nutzen soll, und die Firma Viessmann konstruktiv im Bereich Aftersales Documention unterstützt.
Auf eine konstruktive, professionelle!! Antwort freue ich mich und antworte eben so mit sehr, sehr langer dokumentarisch technischer Erfahrung.
air bubble