Hallo bueb,
generell empfiehlt sich immer der Abschluss eines Wartungsvertrages. So kann ein störungsfreier Betrieb gewährleistet, Verschleiß frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden, falls diese nötig sind.
Die Gewährleistung ist grundsätzlich abhängig von der Art der Beanstandung. Für bauseitige Mängel beispielsweise oder die Abnutzung von Verschleißteilen können wir als Hersteller keine Gewährleistung übernehmen. Zudem ist die Gewährleistung von der Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Vertragspartner, sprich dem Fachbetrieb, abhängig.
Wenn Du mir nähere Informationen zur Verfügung stellst, will ich gerne prüfen, was ich für dich tun kann.
Was genau ist los an der Anlage? Wer ist der Fachbetrieb? Wie lautet die Herstellnummer?
Bitte sende diese Infos mit einem Link zu diesem Beitrag an social-media@viessmann.com
Beste Grüße °jo