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Viessmann Vitodens 333 - Störung F1 - Gerätestart nicht möglich

Hallo geschätzte Community,

ich benötige dringend eure Hilfe, da meine Vitodens 333 komplett ausgestiegen ist. Da ihr mir schon einmal mit Rat und Tat zur Seite stehen konntet, hoffe ich, dass es auch dieses Mal eine Lösung für mein Problem gibt.

Anfangs trat die Störungsmeldung nur sporadisch auf, so dass sich die Anlage immer wieder starten ließ. Entweder konnte ich das Gerät durch die Entriegelungstaste oder durch die Schornsteinfegerkombi wieder starten. Auch lief die Vitodens in der letzten Zeit im Sommermodus (nur Warmwasser) ohne wesentliche Probleme. Seit einigen Tagen geht nun gar nichts mehr. Nach Betätigung des Startknopfes scheint die Anlage kurz zu zucken und schaltet dann sofort in den Störungsmodus (rote Lampe blinkt - Störungsmeldung F1).

 

Video Startvorgang

 

Wer kennt dieses Problem und kann mir erste Ansätze liefern bzw. hilfreiche Tipps geben.

 

Vielen Dank!

Posting6.jpg
4 ANTWORTEN 4

Hallo Danchen72,


 

Wende dich an deinen Fachbetrieb damit dieser die Anlage, das Kesselanschlusstück mit dem Sensor prüfen kann. 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

Hallo Patrick, 

vielen Dank für dein schnelles Feedback. Also der Druck auf der Anzeige (Füllstand etc.) ist tatsächlich etwas gering, klingt also absolut plausibel mit diesem Abgastemperaturbegrenzer. Wo befindet sich denn in meinem System die angesprochene Entriegelungstaste R? Würde mich wirklich sehr interessieren. Danke und ein schönes Wochenende.

Das ist die Reset Taste:

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

Hallo zusammen,

hier mein Update zu meinem Problem. Vergangene Woche war nun endlich ein Monteur bei mir vor Ort. Er checkte sämtliche Elemente (Sensoren/Fühler, Pumpen, Wasserdruck etc.) auf Funktionalität. Soweit "alles" ok. Außerdem meinte er, dass ein zugesetzter (defekter) Wärmetauscher nicht dieses Problem verursachen würde und die Anlage zumindest starten müsste.

 

Zum Abgleich kontaktierte er den Viessmann Kundenservice, wonach die Experten gemeinsam zu der Erkenntnis kamen, dass es sich um einen Fehler in der Regelung handeln muss. 

 

Wie bewerten die Experten hier im Forum diese Aussage? Habe ich noch eine andere Alternative oder muss ich nun tatsächlich eine neue Regelung bestellen?

 

Danke

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