Hallo liebe Community,
ich bin demnächst neuer Eigentümer einer Immobilie mit einer verbauten Gas Zentralheizung. Nun habe ich mich gefragt, ob ich mit dieser Heizung Sanierungspflichtig gemäß GEG bin. Austauschpflichtig sind Konstanttemperaturkessel die älter als 30 Jahre sind. Brennwert- oder Niedertemperaturheizung müssen nicht getauscht werden. Hier die Infos zu meiner Heizung:
Viessmann Rexola-biferral-RN
Gas-Spezialheizkessel mit Brenner ohne Gebläse nach DIN 4702 Teil 3 Bauart 1
Herstellernummer: 751831403496
Seriennummer: RBR23 X
Herstellerjahr: 1993
Bauartkennzeichen: 06-223-450
Wärmeleistung: 23 kW
Wärmebelastung: 25,3 kW
Ich hoffe ihr könnt mir mit diesen Infos sagen, ob meine Heizung austauschpflichtig ist, sprich ob es sich um einen Konstanttemperaturkessel handelt oder es eine Brennwert- oder Niedertemperaturheizung ist.
Allerbesten Dank und viele Grüße, Heiner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, der Biferral ist ein Niedertemperaturkessel und unterliegt damit nicht der Austauschpflicht. Hängt aber auch von der Regelung ab. Ist es eine mit Aussenfühler?
Nichtsdestotrotz sollte man an einen Ersatz denken. Die Ersatzteillage ist hier schwer einschätzbar.
Ja, der Biferral ist ein Niedertemperaturkessel und unterliegt damit nicht der Austauschpflicht. Hängt aber auch von der Regelung ab. Ist es eine mit Aussenfühler?
Nichtsdestotrotz sollte man an einen Ersatz denken. Die Ersatzteillage ist hier schwer einschätzbar.
Super, vielen Dank für die Info! Ja, ich denke in der Tat über Ersatz nach, und schiele aktuell in Richtung einer Pelletheizung. Zumindest weiß ich jetzt, dass die Heizung nicht der Austauschpflicht unterliegt, und ich etwas mehr Zeit für einen etwaigen Austausch habe. Besten Dank!
Einen so guten Kessel gegen eine störanfällige Pelletheizung austauschen? 😏Würde ich nicht machen. Gas wird auch wieder billiger.
Gruß
Heizing
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