Hallo,
bei uns im Haus (Baujahr 1982) wurde in 11/2017 vom Vorbesitzer ein Vitodens 300-W Typ B3HB Gas-Brennwert Gerät verbaut. Das Haus verfügt über eine Fußbodenheizung und es wurden in 01/2018 noch zwei neue Heizkreisverteiler (6-fach) von der Firma Magra verbaut (Stahlausführung und kein Edelstahl), sprich die alten wurden gegen baugleiche neue ausgetauscht.
Das Haus wurde von uns im März 2018 gekauft und wir sind davon ausgegangen, dass wir uns um die Heizung erst einmal keine Gedanken machen müssen. Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurde weder eine Systemtrennung, noch ein Schlammabscheider bei der Installation vorgesehen. In den Planungshinweisen von Viessmann wird dies im Zusammenhang mit nicht-sauerstoffdichten Kunststoffrohren aber ganz klar gefordert.
Der Heizungsfachbetrieb lehnt einen Termin vor Ort ab und beruft sich darauf, dass ich nicht der Vertragspartner gewesen sei und ich mir einen anderen Fachbetrieb suchen soll.
Erste Frage:
Entsprechen die Planungshinweise den allgemein anerkannten Regeln der Technik? Sollte dem so sein, wurden diese missachtet und es besteht ein zu behebender Mangel.
Zweite Frage:
Wie sieht es mit der Gewährleistung aus, kann ich Ansprüche geltend machen, wenn die Installation mangelhaft ausgeführt wurde und nachgebessert werden muss?!
Dritte Frage:
Wie verhält es sich, wenn am Brennwert-Gerät bereits ein Schaden durch die fehlende Systemtrennung verursacht wurde, dieser aber erst später zum Ausfall führt?
Ich danke schon einmal im Voraus und hoffe auf die Unterstützung.
Viele Grüße...