Für Gewährleistung ist der Betrieb zuständig, der die Anlage eingebaut hat. Die Garantie wird dagegen von Viessmann gewährt. Und in den Garantiebedingungen (Stand 12/2018) steht lediglich, dass regelmäßige Wartungen nach den Viessmann-Vorgaben zu erfolgen haben. Durch Viessmann anerkannte Betriebe sind nicht explizit gefordert, nur Heizungsfachbetriebe. Ob das in der Praxis tatsächlich so ist, wird man wohl erst im Schadensfall herausfinden 😉
Allerdings stellt sich mir schon die Frage, warum man jemand an die Heizung lassen will, der sie dann wohl nicht so gut kennt und der bei Problemen vermutlich keinen Zugang zum Viessmann-Kundendienst hat, weil nicht Fachpartner.