Hallo Experten,
heute war bei unserer Viessmann Atola mal wieder ein Wechsel des Glühzünders fällig. Dabei fiel mir der „Sicherheitshinweis! Prüfung korrekte Brenneransteuerung vorhanden!“ in die Hände. Da bei unserer Heizung die Brenneransteuerung Robertshaw HS780 verbaut ist, folgte natürlich eine Recherche im Internet. Die Ergebnisse der Recherche waren mir doch sehr suspekt, weshalb ich Sie jetzt bitte, zu meinen nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen.
1. Verantwortlichkeiten
Zunächst stellt sich einmal die Frage, wer uns über die mit der Robertshaw HS780 verbundenen Gefahren informieren hätte müssen.
Im Internet kursieren Schreiben, die wohl direkt seitens Viessmann an die Anlagenbetreiber gesendet wurden. Ein derartiges Schreiben haben wir nie erhalten. Da Viessmann dazu jedoch die Adresse aller Anlagenbetreiber kennen müsste und dies aufgrund der Zwischenschicht Heizungsfachbetrieb nicht zwangsweise gewährleistet ist, drücke ich hier noch einmal ein Auge zu.
Der Heizungsfachbetrieb, welcher bei uns die Heizung installiert hat, hätte uns aber definitiv informieren müssen. Dies setzt aber voraus, dass der Fachbetrieb seitens Viessmann in ausreichender Deutlichkeit auf das Problem hingewiesen wurde. Hier liegt somit schon einmal ein Versäumnis entweder seitens des Fachbetriebs, oder seitens Viessmann vor.
Dann wären da noch die Heizungsfachbetriebe, welche in der Vergangenheit den Glühzünder getauscht haben. Der Glühzünder wurde in den Jahren 2009, 2013 und 2016 jeweils durch einen Heizungsfachbetrieb getauscht. Keiner der durchführenden Monteure hat uns hier über die Gefahren informiert. Hier muss ich jedoch schon Viessmann eine Teilschuld geben. Der beigelegte Warnhinweis wird der Gefahr einer Verpuffung in keiner Weise gerecht. Als mir der Zettel heute in die Hände gefallen ist, dachte ich eher an technische Änderungen am Glühzünder und nicht an tatsächliche Gefahren. Dementsprechend überrascht war ich über das Ergebnis meiner Recherche. Da der Wechsel eines Glühzünders für einen Monteur eine alltägliche Tätigkeit ist, kann ich durchaus verstehen, dass ein Monteur die beigelegten Zettel nicht durchliest. Auch wenn einer der Monteure den Warnhinweis gelesen haben sollte, kann ich verstehen, warum der Hinweis ignoriert wurde. Die Aufmachung des Hinweises macht die Gefahr einfach nicht ausreichend kenntlich. Hier besteht definitiv Nachbesserungsbedarf seitens Viessmann!
Zuletzt wäre da noch der Schornsteinfeger. Unsere Heizung wird regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrolliert. Der Schornsteinfeger ist somit meiner Ansicht nach die ideale Zwischenschicht, um derartige Gefahren an den Anlagenbetreiber zu melden bzw. den Betrieb der Anlage mit der alten Steuerung zu verbieten. Aber auch seitens des Schornsteinfegers wurden wir nie auf die Gefahren aufmerksam gemacht.
Da wir von keiner der oben genannten Stellen informiert wurden, bitte ich Sie Stellung zu nehmen, wer uns informieren hätte müssen, bzw. welche Maßnahmen Viessmann gezogen hat, um alle Anlagenbetreiber zu informieren.
2. Gefahrenpotential
Die Frage, ob die Verantwortlichen angemessene Maßnahmen gezogen haben, steht und fällt natürlich mit dem Gefahrenpotential. Denn je nach Ausmaß der Gefahr ist hier von einem leichten Versäumnis, über Sachbeschädigung und Körperverletzung, bis hin zur fahrlässigen Tötung alles möglich.
In dem Schreiben, welches ich im Internet gefunden habe, ist von „… einer verzögerten und damit harten Zündung, im Extremfall auch … einer Verpuffung …“ die Rede. Dies ist natürlich eine vage Aussage. Ich bitte Sie deshalb das Gefahrenpotential zu quantifizieren. Reden wir hier von einer Verpuffung, die zwar nicht sein sollte, aber den grundlegenden Betrieb der Heizung nicht beeinflusst? Oder handelt es sich um eine Verpuffung, welche zwar die Heizung im Inneren zerstören kann, deren Kraft aber nicht ausreicht, durch das Gehäuse der Heizung nach außen zu dringen? Oder aber reden wir hier von einer Verpuffung, welche Sachwerten und Menschen, welche sich in der Nähe der Heizung befinden, Schaden zufügen kann?
3. Charakteristik der Gefahr
Für Anlagenbetreiber, wie auch Heizungsfachbetriebe ist natürlich auch interessant, wie die Gefahr erkannt werden kann. Handelt es sich hierbei um ein Timingproblem, oder anders ausgedrückt, wird der Glühzünder zu spät angesteuert? Oder ist es eher ein Problem mit der Wärmeabgabe des Glühzünders, oder anders ausgedrückt, der Glühzünder wird zur richtigen Zeit angesteuert, bekommt aber zu wenig, oder schwankende Leistung und die Zündung erfolgt bei einer Spitze der Schwankung?
Ersteres Problem ist sehr einfach zu diagnostizieren, das zweite Problem ist hingegen ohne Wissen über Sollspannung und Sollstrom fast unmöglich zu diagnostizieren.
Bei unserer Heizung schaltet der Glühzünder an, erreicht dann optisch maximale Leistung (maximale Helligkeit im Schauglas zu sehen), hält diese maximale Leistung für einige Sekunden und dann erst strömt das Gas ein und zündet ganz sanft. Kann ich davon ausgehen, dass unsere Brenneransteuerung dann nicht von dem Problem betroffen ist?
4. Zuverlässigkeit der alternativen Brenneransteuerungen
Bei meiner Recherche musste ich leider feststellen, dass es wohl auch bei einigen der Honeywell Brenneransteuerungen Probleme geben muss. Da in Anbetracht des Alters der Heizung wohl einige Anlagenbetreiber zu gebrauchten Brenneransteuerungen greifen werden, bitte ich Sie aufzulisten, welche Honeywell Brenneransteuerungen als Ersatz geeignet sind und insbesondere welche der geeigneten Ersatzsteuerungen bekannte Probleme aufweisen. Im Sinne der Sicherheit ist es unbedingt notwendig, dass eventuelle Probleme mit den Ersatzprodukten bekannt gemacht werden.
Insbesondere ist es wichtig zu wissen, ob die empfohlenen Steuerungen 7838536 und 7838537 frei von bekannten Problemen sind bzw. ab welchem Alter bei diesen Steuerungen mit Problemen zu rechnen ist. Oftmals hört man die Faustregel, dass sicherheitsrelevante Bauteile nach 10 Jahren getauscht werden sollten. Kann ich davon ausgehen, dass die empfohlenen Steuerungen bis zu einem Alter von 10 Jahren keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen?
5. Information der Anlagenbetreiber
Im Sinne der Information der Anlagenbetreiber, habe ich mich dazu entschieden, meine Fragen hier im Forum zu stellen. Somit sind diese Fragen schon einmal für alle Anlagenbetreiber zugänglich. Für die Anlagenbetreiber wäre es aber auch wichtig, bei weiteren Fragen einen Ansprechpartner zu haben. In den im Internet zu findenden Dokumenten ist die Telefonnummer 0800 6080300 zu finden. Diese Telefonnummer gibt es zwar noch, allerdings ist hier definitiv keine Hilfe für Viessmann Heizungen zu erwarten. Die Telefonnummer gehört mittlerweile offensichtlich einem anderen Unternehmen. Bitte machen Sie eine neue Telefonnummer für Fragen betroffener Anlagenbetreiber bekannt! Des Weiteren ist auch eine E-Mail robertshaw@viessmann-service.com angegeben. Ist diese Mailadresse noch aktiv?
Und bitte verweisen Sie hier nicht einfach auf die Heizungsfachbetriebe. Wie in Punkt 1 Absatz 3 und 4 ersichtlich, sind die Heizungsfachbetriebe seitens Viessmann offensichtlich nicht ausreichend über die Problematik der Robertshaw Brenneransteuerungen informiert worden.
Ich bedanke mich im Voraus für eine schnelle und umfassende Stellungnahme zu meinen Fragen.
Viele Grüße
EinInschenör
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hinzufügen möchte ich noch, dass es im Falle einer Fehlfunktion,,nur,, zu Verpuffungen kommen kann, welche das Gerät dann lahmlegt(mit entsprechender Fehlermeldung). Die Verpuffung würde also nicht nach aussen dringen,, geschweige denn das Gerät zerreissen. Dafür ist die ausgetretene Gasmenge zu gering.
Es bestand also nie eine Gefahr für Leib und Leben.Fehler können also auftreten, müssen aber nicht.
Der vielleicht notwendige Austausch obliegt der jeweiligen Fachfirma. Da es aber häufig auch zu einem Wechsel der Wartungsfirma kommt, liegt eben dem Zünder der Hinweis bei. Viessmann hat nur einen Vetrag mit der jeweiligen Firma, aber nicht mit dem Endnutzer.
Ich sehe hier die Fachfirma in der Pflicht.Auch, wenn ein Wechsel von Glühzündern Routine ist, sollte der Monteur etwas aufmerksamer sein. Ist sicher nicht das erste Mal, dass so ein Zettel beiliegt.
Hallo,
damals wurden alle Anlagenbetreiber über die Schornsteinfeger angeschrieben, die haben nämlich die Daten vorliegen.
Heizungsfirmen wurden natürlich auch informiert.
Soweit ich weiß, ist aber nie nachweisen worden, dass das Brennersteuergerät tatsächlich für einen Schaden verantwortlich war, es konnte nur nicht in einem Fall ausgeschlossen werden. Daher die vorsorgliche Tauschaktion.
Gruß
Heizing
Hinzufügen möchte ich noch, dass es im Falle einer Fehlfunktion,,nur,, zu Verpuffungen kommen kann, welche das Gerät dann lahmlegt(mit entsprechender Fehlermeldung). Die Verpuffung würde also nicht nach aussen dringen,, geschweige denn das Gerät zerreissen. Dafür ist die ausgetretene Gasmenge zu gering.
Es bestand also nie eine Gefahr für Leib und Leben.Fehler können also auftreten, müssen aber nicht.
Der vielleicht notwendige Austausch obliegt der jeweiligen Fachfirma. Da es aber häufig auch zu einem Wechsel der Wartungsfirma kommt, liegt eben dem Zünder der Hinweis bei. Viessmann hat nur einen Vetrag mit der jeweiligen Firma, aber nicht mit dem Endnutzer.
Ich sehe hier die Fachfirma in der Pflicht.Auch, wenn ein Wechsel von Glühzündern Routine ist, sollte der Monteur etwas aufmerksamer sein. Ist sicher nicht das erste Mal, dass so ein Zettel beiliegt.
> nächsten 3 - 5 Jahren der Tausch der gesamten Heizung geplant.
Dann lass dir aber kein anfälliges Wandgerät andrehen.
Meine Empfehlung wäre ein Vitocrossal 300, der ist robust, langlebig und taktunanfällig.
http://www.viessmann.de/de/wohngebaeude/gas-heizkessel/gas-brennwertkessel/vitocrossal-300-cu3a.html
Gruß
Heizing