Hallo!
Auch ich stehe vor der Frage, ob mein Gasheizkessel von der Austauschpflicht nach GEG betroffen ist oder nicht. Leider habe ich bei Anfragen an den Schornsteinfeger und an zwei Heizungsbauer unterschiedliche Auskunft bekommen.
Hier die Infos vom Typenschild:
Rexola-biferral-RN, Typ RBR, 18 kW
mit Brenner, ohne Gebläse nach DIN 4702 Teil 3
mit Außenfühler
Herstell-Nr. 7518 313 14107
Baujahr 1994
Danke für eure Info!
Herr Karl
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Biferal ist ein Niedertemperaturkessel und unterliegt daher nicht der Austauschpflicht.
Es ist trotzdem kein Fehler ,wenigstens über einen Ersatz nachzudenken. Die Ersatzteillage ist nur schwer einschätzbar.
Der Biferal ist ein Niedertemperaturkessel und unterliegt daher nicht der Austauschpflicht.
Es ist trotzdem kein Fehler ,wenigstens über einen Ersatz nachzudenken. Die Ersatzteillage ist nur schwer einschätzbar.
Super, vielen Dank für die schnelle Antwort! Jetzt habe ich ein klares Bild, der Kessel nicht ersetzt werden MUSS sondern ehr ein SOLL.
Ja, wir denken über einen Austausch nach. Aber bei der vorhanden Vielfalt ist es nicht ganz so einfach, den "richtigen" Weg zu finden. Im ersten Schritt gehen wir bei unserem Altbau den Weg zum Pufferspeicher und hängen neben der Gasheizung auch Solarkollektoren dran.
Aber die Gasheizung werden wir noch ersetzen müssen und/oder mit etwas Alternativen ergänzen.
Viele Grüße
Herr Karl