Meine Heizungsanlage mit der Anlagen-ID 8901392132 wurde am 17.10.2019 angemeldet.
Im Anlagenzertifikat wird mir 5 Jahre Konvektivitätsgarantie zugesichert.
Nun wurde von meiner Wartungsfirma die EA1 ausgetauscht, da ein Stromkontakt verschmort war.
Ggf. könnte auch die Hauptplatine betroffen sein, da die Stromversorgung der EA1 über einen Kontakt der Hauptplatine erfolgt.
Wegen Kommunikationsprobleme der Wärmepumpe mit dem Gaskessel komm am 17.07.24 der Werkskundendienst mit der Service-Nr. 000201722454.
Wie ist nun der Werdegang zur Erlangung der Konnektivitätsgarantie?
Muss mir der Werkskundendienst die fehlerhafte Platine bestätigen und wie ist der Ersatzanspruch geregelt?
Für eine kurzfristige Antwort bin ich dankbar.
Hallo Holger53,
wenn keine bauseitigen Mängel für den Ausfall verantwortlich sind, dann wird dies mit großer Wahrscheinlichkeit im Rahmen der 5-Jahre Garantie abgewickelt und es entstehen keine Kosten.