@Frau-Char: Vielleicht solltest du uns erstmal mitteilen, um was es genau geht. Vielleicht kann dir ja geholfen werden?
Ich werde hier sicher keine Kulanz zusagen, ohne die Herstellnummer des Gerätes und die genaue Fehlerbeschreibung zu kennen. Zudem muss ein Kulanzantrag durch deinen Fachbetrieb eingereicht werden.
Die Rücknahme des Gerätes, nach einer Laufzeit von 3 Jahren, ist nicht möglich.
Gruß °be