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Gasverbrauchsanzeige an Vitodens 200-W B2HF-19 (OneBase) ist ungenau

Hallo zusammen,

 

Mir ist aufgefallen das der in der GT angezeigte Gasverbrauch für 2023 und der von mir am Gaszähler abgelesene Verbrauch erheblich von einander abweichen, GT ca. 650m3 und am Zähler ca. 700m3. An der GT ist auch der Hinweis vermerkt, das die Werte nur errechnet sind.

 

Sind die errechneten Verbräuche von der Gaszustandszahl bzw. vom Gasbrennwert abhängig, sprich von den dafür eingestellten Parametern?

 

Grüße,

Alexander

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN

Akzeptierte Lösungen

Selbstverständlich.

 

Noch genauer wird die Anzeige in ViCare und ViGuide, wenn du den Brennwert und die Zustandszahl eingibst und dann die angezeigten Werte auf die Anzeigewerte des Gaszählers normierst. Diese Normierung liefert einen Faktor, den du dann noch rechnerisch berücksichtigen kannst, z.B. in der Zustandszahl.

 

Wenn du mit Hilfe der in Vicare und ViGuide angezeigten Werte eigene Effizienzmaßnahmen beurteilen willst, dürfte die Eingabe von Brennwert und Gaszustandszahl genügen. Die Normierung kannst du dir dann sparen.

 

Aber, in allen Zweifelsfällen, insbesondere bei Streitigkeiten im Vermieter-Mieter-Verhältnis, zählt nur der Anzeigewert des geeichten Gaszählers.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

Hallo MacVito,

Wow, danke für die ausführliche Antwort, genau das was ich wissen wollte, sogar noch mehr Infos bez. der Normierung, super Idee.

Nochmals danke und beste Grüße,

Alexander

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2 ANTWORTEN 2

Selbstverständlich.

 

Noch genauer wird die Anzeige in ViCare und ViGuide, wenn du den Brennwert und die Zustandszahl eingibst und dann die angezeigten Werte auf die Anzeigewerte des Gaszählers normierst. Diese Normierung liefert einen Faktor, den du dann noch rechnerisch berücksichtigen kannst, z.B. in der Zustandszahl.

 

Wenn du mit Hilfe der in Vicare und ViGuide angezeigten Werte eigene Effizienzmaßnahmen beurteilen willst, dürfte die Eingabe von Brennwert und Gaszustandszahl genügen. Die Normierung kannst du dir dann sparen.

 

Aber, in allen Zweifelsfällen, insbesondere bei Streitigkeiten im Vermieter-Mieter-Verhältnis, zählt nur der Anzeigewert des geeichten Gaszählers.

Hallo MacVito,

Wow, danke für die ausführliche Antwort, genau das was ich wissen wollte, sogar noch mehr Infos bez. der Normierung, super Idee.

Nochmals danke und beste Grüße,

Alexander

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