Sehr geehrte Damen Und Herrn
zur Sache
im August 2022 wurde in meinem Mehrfamilienhaus in Dresden von
Firma Richter Ottendorf-Okrilla die oben genannte Heizung eingebaut.
Ein Mieter fordert jetzt bei der Nebenkosten 15% seines Verbrauchs
zurück mit der Begründung, daß kein Wärmemängenzähler vorhanden ist.
Die Firma Richter sagte mir,dieser Typ von Heizung braucht das nicht,denn
diese Heizanlage ist nach § 9 Abs.1 der Heizkostenverordnung ausgenommen.
Nun bräuchte ich für das Gericht von ihrer Stelle so etwas wie ein Gutachten
für Glaubhaftmachung zur Beweisaussage fürs Gericht das dies bestätigt.
Im Voraus vielen Dank damit würden Sie mir viel helfen diesen Umstand zu beenden.
Mit freundlichen Grüssen
Edeltraud Bolte