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Garantiefall Vitodens 200-W WB2C Regelung/Feuerungsautomat nach3 Jahren defekt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich habe wie in der Community angeraten nach ausgefallenem Brenner die Codieradresse 38 in der Codierebene 2 abgefragt und erhalte den Wert 33 anstatt 0. Die Schlussfolgerung war, dass die Regelung defekt und ausgetauscht werden müsse.

> Was kostet diese, auch wenn ich sie nicht als Privatfrau, sondern über den Heizungsfachbetrieb vor Ort bestelle? Ich brauche die Info um die Kosten zu kalkulieren.

> Wie sieht es mit der Garantie bzw. Gewährleistung aus? Das Gerät ist vor 3 Jahren durch einen Fachbetrieb eingebaut worden. Nach 3 Jahren eine defekte Steuerung scheint mir nicht normal zu sein.

> Da sich die Fachfirma weigerte den vereinbarten und gesetzleich vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich vorzunehmen habe ich mir eine neue Fachfirme gesucht.

Wie kann ich meine Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche in diesem Fall anmelden?

 

Für eine zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen,

Caroline Haas

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen
Hallo Caroline,

eine Preisauskunft erhältst du über deinen Heizungsfachbetrieb, dazu kann ich keine Aussage treffen.
Die Gewährleistung für die Regelung beträgt 2 Jahre und ist somit bereits abgelaufen.
Ein Gewährelistungsanaspruch hast du immer dem Fachbetrieb gegenüber, bei dem du das Produkt auch erworben hast.

Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen gibt es die Möglichkeit, einen Kulanzantrag zu stellen. Dieser muss vom jeweiligen Fachbetrieb in unserer zuständigen Verkaufsniederlassung eingereicht werden.
Bei einer Kulanz handelt es sich immer um eine freiwillige Leistung, welche im Einzelfall entschieden wird.

Beste Grüße °be

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

9 ANTWORTEN 9
Du musst dich wegen jedweder Komplikation oder Beschaffung von Ersatzteilen an deinen Heizungsbauer wenden .Er wird sich dann mit Viessmann in Verbindung setzen.
Die Garantiezeit beträgt üblicherweise 2 Jahre, wobei es hier Abweichungen geben kann. Je nachdem, wie der Vertrag des Heizungsbauers mit Viessmann aussieht.
Da es sicher nicht üblich sein sollte, dass die ganze Regelung nach 3 Jahren ausfällt, sollte dein Heizungsbauer einen Kulanzantrag stellen. Eventuell lässt Viessmann mit sich reden.
Der zweite Heizungsbauer brauch aber dazu die Original Rechnung vom ersten Heizungsbauer der die Anlage bei Viessmann gekauft hat damit er eine neue Regelung von Viessmann bekommt. In der Regel ist bei der Regelung eine verlängerte Werks Garantie von 34 Monaten drauf.
Sollten die Daten nicht bei Viessmann abgespeichert sein ? Ich mein, wozu brauchen die ständig die Herstellernummer ?
tja, es sind jetzt 37 Monate, wie sieht es da aus?
Ich hätte gerne die Kosten gewusst?
liebe grüße
Wie gesagt, da musst zu deinem Heizungsfritzen gehen. Schliesslich können wir nicht wissen, was für Modalitäten er mit Viessmann ausgehandelt hat.
Die kosten für das ersatzteil konnte ich in der einzigen Preisliste 2013, die ich gefunden hab,e nichtfinden.
es gibt zig regelungen aber keine mit meiner Bestellnummer, die da lautet: 7838382 bzw. Regelung VBC132-A-06.101.
Im Netz hab ich die Regelung für 315,- gefunden.
Hat viessmann den gleichen preis oder wird vom händler noch was draufgeschlagen, dann wäre das ganz schön unfair, da natürlich kein heizungsbauer ein teil einbaut ,was ich im netz gekauft habe, auch wenn es sich um das originalteil handelt
braucht er die originalrechnung, die mir vom ersten heizungsbauer gestellt wurde oder die rechnung von viessmann für das Heizgerät, das der heizungsbauer erworben hat?
Die Kosten bekommst du wenn ein Heizungsbauer es dir mitteilt der widerum mit Viessmann gesprochen zwecks den Kosten.

Die Rechnung wird gebraucht zur Garantieabwicklung und sie wollen wissen über wen die Anlage bezogen worden ist könnte ja vom LKW gefallen sein.
Hallo Caroline,

eine Preisauskunft erhältst du über deinen Heizungsfachbetrieb, dazu kann ich keine Aussage treffen.
Die Gewährleistung für die Regelung beträgt 2 Jahre und ist somit bereits abgelaufen.
Ein Gewährelistungsanaspruch hast du immer dem Fachbetrieb gegenüber, bei dem du das Produkt auch erworben hast.

Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen gibt es die Möglichkeit, einen Kulanzantrag zu stellen. Dieser muss vom jeweiligen Fachbetrieb in unserer zuständigen Verkaufsniederlassung eingereicht werden.
Bei einer Kulanz handelt es sich immer um eine freiwillige Leistung, welche im Einzelfall entschieden wird.

Beste Grüße °be
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