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Garantiebedingungen nicht erfüllbar

Guten Tag,

mir wurde vor einer Woche eine Vitodens 200-W eingebaut. Der Heizungsbetrieb, welcher die Heizung veräußert und installiert hat, erstellt grundsätzlich keine Wartungsverträge mit seinen Kunden. Die Durchführung der periodischen Wartung & Pflege mit Nachweis der Rechnungen sind aus seiner Sicht für die Erlangung der Garantie ausreichend. Dies ist jedoch auf der Viessmann Website anders dargestellt, hier wird explizit auf den Wartungsvertrag hingewiesen.

Wie kann ich sicherstellen, dass mir die Garantie gewährt wird?

 

Vorab vielen Dank für eine Rückantwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mike

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen
Hallo Heizer1234567,

wenn dein Fachbetrieb keinen Wartungsvertrag abschließt, aber die Wartung in regelmäßigen Abständen durchgeführt und nachgewiesen wird, sehe ich bezüglich des Garantieanspruchs keine Probleme.

Einen Anspruch auf Garantie hast du ohnehin nur deinem Heizungsfachbetrieb gegenüber.

Beste Grüße °be

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7 ANTWORTEN 7
Hallo Heizer1234567,

wenn dein Fachbetrieb keinen Wartungsvertrag abschließt, aber die Wartung in regelmäßigen Abständen durchgeführt und nachgewiesen wird, sehe ich bezüglich des Garantieanspruchs keine Probleme.

Einen Anspruch auf Garantie hast du ohnehin nur deinem Heizungsfachbetrieb gegenüber.

Beste Grüße °be
Hallo Benjamin!
Dein letzter Satz ist nicht korrekt. Einen Anspruch auf Garantie hat man immer nur gegen den Hersteller, nicht gegen den Heizungsfachbetrieb.
Gegen letzteren hat man die Ansprüche aus gesetzlicher Gewährleistung. Diese beiden Ansprüche sind unbedingt auseinanderzuhalten, da die Rechte aus Garantie bzw. Gewährleistung an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden sind und inhaltlich unterschiedlich gestaltet sein können.
LG
Pirol
Hallo Pirol,

bei uns gibt es keine Herstellergarantie. Wir verkaufen unsere Garantie an unseren Vertragspartner, den Heizungsfachbetrieb. Daher hat auch nur dieser einen Garantieanspruch uns gegenüber. Voraussetzung für den Erhalt der Garantie sind die in den Vertragsunterlagen festgelegten Bedingungen.

Der Heizungsfachbetrieb könnte beispielsweise dem Endkunden eine Garantie von 10 Jahren verkaufen, dabei sind wir als Hersteller dann aber außen vor.

Einen Gewährleistungsanspruch hat der Endkunde ohnehin nur gegenüber dem Heizungsfachbetrieb.

Beste Grüße °be
Hallo Benjamin,
danke für die Klarstellung dieser ungewöhnlichen Konstruktion einer Garantie. Ich hätte die Aussage auf Ihrer Interseite "Daher gibt Viessmann auf die Edelstahl-Wärmetauscher 10 Jahre Garantie auf Undichtigkeit durch Korrosion." niemals so deuten können, nämlich dass nur der Heizungsfachbetrieb Ansprüche gegenüber Viessmann hat und der Endkunde im Prinzip hier nicht angesprochen wird. Sehr ungewöhnlich aus Sicht des Verbrauchers.
LG
Pirol
Hallo,
vielen Dank für die Kommentare und die Klarstellung der Garantieverhältnisse, sprich wer hat wem gegenüber welche Ansprüche. Ich kann die Aussage von Pirol nur bestätigen, die Formulierung auf der Website von Viessmann hat mich veranlasst diesen Thread zu eröffnen.

Gruß Heizer1234567
Hallo Benjamin,

diese Frage würde mich auch extrem stark interessieren, leider hört da die Aussage von Viessmann auf.
Was ist, wenn ich die Wartung nicht an dem Heizungsfachbetrieb vergebe der mir das Gerät VITODENS 300-W geliefert hat.( Wer übernimmt dann die Gewährleistung und die von Viessmann verkaufte Garantie- siehe unten-)
Was ist, wenn dieser Heizungsfachbetrieb in Konkurs geht?
Ich möchte gern die Wartung aus Preisgründen an einen anderen Fachbetrieb vergeben.
Beim Kauf oder vorher ist nie angeführt worden das Viessmann die Garantie verkauft und damit auch keine Garantie bzw. Gewährleistung übernimmt.
Was ist mit den Aussagen auf der Viessmann Seite, z.B.

- 5 Jahre Garantie* bei Aufschaltung der Anlage über ViCare App
-10 Jahre Garantie* auf Undichtigkeit durch Korrosion
Daher gibt Viessmann auf Edelstahl-Wärmetauscher für Öl-/Gas-Brennwertkessel bis 150 kW – ab Lieferdatum April 2012 – 10 Jahre Garantie auf Undichtigkeit durch Korrosion.
Herr Benjamin Reuter Sie haben mich total verwirrt!

Gruß NorbertS

Welcher Fachbetrieb die Wartung durchführt, ist irrelevant. Wichtig ist, dass die Wartung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird (Wartungsvertrag!). Sollte es innerhalb der Gewährleistung oder der Garantie zu einem Schaden am Gerät kommen, welcher nicht durch äußere Einflüsse verursacht wurde, übernimmt Viessmann die Kosten dafür. Ansprechpartner ist jedoch immer der jeweilige Heizungsfachbetrieb, der den Anspruch dann entsprechend bei Viessmann anmelden kann.

Der Weg sieht also wie folgt aus:

Endverwender-> Heizungsfachbetrieb-> Viessmann-> Heizungsfachbetrieb-> Endverwender

Ich hoffe, ich konnte damit etwas Klarheit schaffen.

Beste Grüße °be
Top-Lösungsautoren