In der Planungsanleitung steht
“1.2 Raumluftunabhängige Betriebsweise
Die Gas-Brennwertkessel Vitodens sind aufgrund ihrer geschlosse- nen Verbrennungskammer für den raumluftunabhängigen Betrieb einsetzbar. Sie gehören zu den Gerätebauarten C13x, C33x, C14(3)x, C53x, C63x, C83x oder C93x gemäß CEN/TR 1749 („x“ gilt nur für DE). Für diese Gerätebauarten (außer C63x) besteht eine gemeinsame Zulassung von Vitodens und AZ-System.
Für diese Bauarten entfällt die Dichtheitsprüfung (Überdruckprüfung) bei Inbetriebnahme durch den Bezirksschornsteinfegermeister und der Nachweis der „Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ des DIBt.“
Wenn die Abgasanlage also als B-Gerät errichtet wird(raumluftabhängig) muss immer eine Abnahme mit Druckprobe durch den Schornsteinfeger erfolgen-richtig?
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