Meine örtliche Wasserhärte 14,00 dH unterschreitet die laut Serviceheft für die Heizung zulässige Gesamthärte von 16,8 dH: Ist damit das Auffüllen mit Füll-und Ergänzungswasser aus dem neben der Heizung angebrachten Wasserhahn (Trinkwasserqualität) zulässig und unbenklich?
Wenn ja, auch größere Mengen, wie z.B. nach einem Heizkörperaustausch (ca. 4 Heizkörper)?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo volfri,
für die Erstbefüllung wird eine Wasserhärte von maximal 16,8°dH (3,0 mol/m³) angegeben.
Bei jedem Auffüllen durch Frischwasser mit 14°dH wird natürlich auch neuer Kalk in das System eingebracht.
Um also sicherzugehen, dass durch das Nachfüllen keine Probleme entstehen, empfehle ich dir die Anlage, in diesem Fall, mit enthärtetem Wasser nachzubefüllen.
Generell gilt, dass die Anlage mit Füll- und Ergänzungswasser nach VDI 2035 gefüllt werden muss.
Schönen Gruß °be
Hallo volfri,
für die Erstbefüllung wird eine Wasserhärte von maximal 16,8°dH (3,0 mol/m³) angegeben.
Bei jedem Auffüllen durch Frischwasser mit 14°dH wird natürlich auch neuer Kalk in das System eingebracht.
Um also sicherzugehen, dass durch das Nachfüllen keine Probleme entstehen, empfehle ich dir die Anlage, in diesem Fall, mit enthärtetem Wasser nachzubefüllen.
Generell gilt, dass die Anlage mit Füll- und Ergänzungswasser nach VDI 2035 gefüllt werden muss.
Schönen Gruß °be