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Austauschpflichten für alte Heizungen

Für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel besteht wohl auch nach 30 Jahren keine zwingende Austauschpflicht. Für uns stellt sich nun folg. Frage:

 

Wir haben folg. funktionstüchtigen Heizkessel in Betrieb:

TYP: Atola-RN, Gas-Spezialheizkessel ohne Gebläse nach DIN-EN 297

Bauart: B11/IB11 BS

Herst.-Nr.: 7518 2207 5376

TYP: AVR 24

Baujahr: 1995

Steuerung: Trimatik-B

Handelt es sich nun hierbei um einen Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel, der vorerst nicht ausgetauscht werden muß?

 

Danke im voraus für Ihre geschätzte Rückantwort.

 

 

3 ANTWORTEN 3

Ist an die Regelung ein Aussentemperaturfühler angeschlossen ? Dann könnte er weiterbetrieben werden.

Es ist aber anzuraten, einen neuen Brennwertkessel einzuplanen. Allein schon wegen der Ersatzteillage.

Hallo Franky,

danke für die schnelle Rückantwort. - Ja, Regelung ist an Aussentemp.fühler angeschlossen.

Trotzdem nochmals die Frage, habe ich nun einen Niedertemperatur-Heizkessel oder einen Brennwertkessel oder beides? Finde in meinen Unterlagen keine Angaben darüber.

Was kostet etwa ein neuer Kessel?

Beste Grüße.

KB17

In deinem Fall handelt es sich um einen Niedertemperaturkessel. Es ist aber kein Brennwertkessel.

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