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Austauschpflicht "Gas Spezialheizkessel mit Brenner ohne Gebläse"

Hallo Community,

ich würde gerne wissen, ob unser "Gas Spezialheizkessel mit Brenner ohne Gebläse nach DIN 4702 Teil 3 Kategorie I 2HL" BJ 1993 der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt. Wir wollen eh einen neuen anschaffen, jedoch würde ich gerne wissen, ob jetzt ob der gesetzlichen Lage (30 Jahre) Eile geboten ist.

Die weiteren Daten:

Bauart I

HO

Typ:  AVV40

Herstellnr. 725505161505

Bauartkennzeichen: 02-223-323

DIN-DVGW-Reg.Nr. 92.59cVN

Wärmeleistung 40KW

Wärmebelastung 44,2 KW

Gasanschlussdruck 20mar

Inhalt Kesselwasser 25,7l

Zul. Vorlauftemperatur 110 Grad Celsius

Zulässiger Betriebsüberdruck 4bar

(mehr Details anbei/Bild)

 

Vielen Dank für Eure Hilfe/Auskunft!

 

Daten_Heizung.jpg
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2 ANTWORTEN 2

Laut dieser Seite ist der Atola ein Niedertemperaturkessel und somit nicht von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen. Angabe ohne Gewähr.

 

Aufgrund der geringen Effizienz von ~ 75% ist der Betrieb des Atola mit höheren Heizkosten verbunden als bei moderneren Heizsystemen. Außerdem sollte beachtet werden, dass ältere Heizsysteme häufiger zu Störungen neigen und somit auch höhere Wartungskosten verursachen können. Es ist daher ratsam, den Austausch des Atola-Kessels in Erwägung zu ziehen und sich über modernere und energieeffizientere Heizsysteme zu informieren, um langfristig Kosten zu sparen und einen umweltfreundlicheren Betrieb zu gewährleisten.

Vielen Dank für die prompte Antwort!

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