Hallo Community,
ich würde gerne wissen, ob unser "Gas Spezialheizkessel mit Brenner ohne Gebläse nach DIN 4702 Teil 3 Kategorie I 2HL" BJ 1993 der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt. Wir wollen eh einen neuen anschaffen, jedoch würde ich gerne wissen, ob jetzt ob der gesetzlichen Lage (30 Jahre) Eile geboten ist.
Die weiteren Daten:
Bauart I
HO
Typ: AVV40
Herstellnr. 725505161505
Bauartkennzeichen: 02-223-323
DIN-DVGW-Reg.Nr. 92.59cVN
Wärmeleistung 40KW
Wärmebelastung 44,2 KW
Gasanschlussdruck 20mar
Inhalt Kesselwasser 25,7l
Zul. Vorlauftemperatur 110 Grad Celsius
Zulässiger Betriebsüberdruck 4bar
(mehr Details anbei/Bild)
Vielen Dank für Eure Hilfe/Auskunft!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vielen Dank für die prompte Antwort!
Laut dieser Seite ist der Atola ein Niedertemperaturkessel und somit nicht von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen. Angabe ohne Gewähr.
Aufgrund der geringen Effizienz von ~ 75% ist der Betrieb des Atola mit höheren Heizkosten verbunden als bei moderneren Heizsystemen. Außerdem sollte beachtet werden, dass ältere Heizsysteme häufiger zu Störungen neigen und somit auch höhere Wartungskosten verursachen können. Es ist daher ratsam, den Austausch des Atola-Kessels in Erwägung zu ziehen und sich über modernere und energieeffizientere Heizsysteme zu informieren, um langfristig Kosten zu sparen und einen umweltfreundlicheren Betrieb zu gewährleisten.