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Austauschpflicht für Eurola Gasheizung

Hallo zusammen,

 

ich interessiere mich für den Kauf eines Reihenmittelhauses aus den 70er Jahren, in dem eine Viessmann Eurola Gasheizung eingebaut ist ... exaktes Baujahr ist mir nicht bekannt, aber gehen wir mal von > 30 Jahren aus. Ist diese Heizung von der Austauschpflicht nach §72 GEG bei Eigentümerwechsel betroffen? 

Danke und VG 

 

Keine Antworten dazu..? Wie schade 😒

2 ANTWORTEN 2

Folgende Ideen habe ich dazu:

 

"Eurola" ist doch schon eine Brennwertheizung und wurde wohl von 1990-1999 hergestellt?

 

§72 GEG:

"Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel."

 

Schon mit einem "Niedertemperatur-Heizkessel" wie meinem verblichenem Litola wäre man aus der Pflicht heraus. Obwohl mein Kessel von 1998 noch super lief, gammelte er innen doch schon etwas. Was nützt mir nun der Betrieb bis zum jüngsten Tag, wenn da dann ggf. schon das neue "WP-Gesetz" gilt und ich keine neue Gasheizung mehr einbauen darf?

 

Wie lange hält ein Litola, wie lange hält ein Eurola?

Wann geht er kaputt und wieviel Zeit habe ich dann für den Austausch, bzw. wie lange komme ich ohne Heizung und warmes Wasser ggf. im Winter aus?

 

Ich habe mich daher entschieden, den Austauschtermin selbst zu bestimmen und möglichst lange von der neuen Heizung zu profitieren und mir einen Vitocrossal 19kW gegönnt. Bin gespannt auf die erste Heizperiode mit ihm...

Danke für die Einschätzung 

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