Hallo, mein Heizungsbauer hat mir eben gesagt, dass es ein - mir bis dato unbekanntes - Gesetz zum Austausch von Gasheizungen gibt, wenn ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Wir sind seit Juli 2021 Eigentümer eines EFH mit der oben genannten Heizung. Jetzt die Frage, ob wir bis Juli 2023 unsere Heizung austauschen müssen bzw. wie lang wir diese Anlage noch betreiben dürfen.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Michael