Hallo,
die Heizungswartungsfirma hat gesagt, dass der Abgassammler der Hausheizung defekt ist und es kein Ersatzteil mehr gibt. Im Ergebnis muss eine neue Heizung für viele Tsd. Euro für das Haus angeschafft werden. Kann das sein? Gibt es wirklich keinen Ersatz Abgassammler für dieses Modell?
Kessel Vissmann Baujahr 1996
Bezeichnung: Atola RN 32-56kw
4-Wege-Mischer, Trimatic Baujahr 1996,
500ltr Warmwasser-Speicher, Rudocell
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Ercin Nurol
Hallo ErcinNurol,
lass das doch von einem Spengler / Flaschner anfertigen oder reparieren. Das ist doch für den kein Problem.
Solltest du die Anlage erneuern wollen empfehle ich einen Vitocrossal 300, der ist ist robust und langlebig. Dezu einen nebengestellten Vitocell als Ersatz für den RudoCell
http://www.viessmann.de/de/wohngebaeude/gas-heizkessel/gas-brennwertkessel/vitocrossal-300-cu3a.html
Gruß
Heizing
Schade. Diesen Beitrag meinte ich, da habt ihr die Zeichnung ja auch veröffentlicht.
https://www.viessmann-community.com/t5/Experten-fragen/T-Stück-mit-Rückschlagklappe/qaq-p/54092
Die Zeichnungen sind echt gut, da braucht ihr keinen Vergleich zu scheuen. Aber klar, sind Geschäftsgeheimnisse, muss man akzeptieren, auch wenn die Zeit der atmosphärischen Kessel vorbei ist.
@ErcinNuroldu kannst auch von einem Spengler die Maße vor Ort aufnehmen lassen.
Wenn das nur einzelne Löcher sind könnte man auch, in Absprache mit dem Schornsteinfeger, einzelne Bleche zuschneiden und diese mit Niete und Kesselkitt (wichtig für Dichtheit) auf dem alten Kasten anbringen.
Gruß
Heizing
Hallo 123_Heizprofi,
deine Aussage, die Betriebserlaubnis würde verlorengehen ist nicht korrekt.
Aus diesem Fachartikel https://www.ikz.de/nc/detail/news/detail/bei-pumpendefekt-heizgeraet-tauschen/
geht klar hervor
"eine Betriebserlaubnis ist, anders als beispielsweise für Kraftfahrzeuge, für die meisten Heizgeräte nicht erforderlich."
Das mit der Haftung ist allerdings korrekt. Aber mal im Ernst, was soll denn bei einem Blechkasten, der unten auch noch offen ist schon schiefgehen? Wenn man ganz ängstlich ist, kann man ja noch einen billigen CO-Melder installieren.
@ErcinNurol So nach 20 Jahren sieht es mit der Ersatzteilversorgung bei allen Herstellern leider meist mau aus.
Gruß
Heizing
Ich habe ja geschrieben "Das mit der Haftung ist allerdings korrekt"
Der Tenor des Textes ist, sobald ein Bauteil getauscht wird, und sei es nur eine Pumpe getauscht wird, gilt die Konformitätserklärung schon nicht mehr. Derjenige der Veränderungen vornimmt muss die Haftung übernehmen. Das gilt auch, wenn du nur eine Zündelektrode tauscht.
Ich finde es halt schade eine ganze Anlage wegen eines Blechkastens wegzuwerfen. Und wenn man du so ängstlich bist, dann darfst du auch kein neues Abgasrohr anbringen, dafür haftest du nämlich auch.
Gruß
Heizing