Beim Kauf wurden mir alle drei Jahre gesagt,nun moechte und meint der Schornsteinfeger,das alle 2 Jahre eine Abgaswegeueberpruefung und eine Immissionsschutz Messu g gemacht werden muessen.
Für Geräte mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses gelten nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und 1. BlmSchV neue wiederkehrende Überprüfungsfristen für Gas-Feuerungsanlagen. Bei Brennwertanlagen muss nach Bundes-KÜO eine Überprüfung alle 3 Jahre durchgeführt werden.
Für Geräte mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses gelten nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und 1. BlmSchV neue wiederkehrende Überprüfungsfristen für Gas-Feuerungsanlagen. Bei Brennwertanlagen muss nach Bundes-KÜO eine Überprüfung alle 3 Jahre durchgeführt werden.
Ok. Es ist eine Brennwertanlage ohne Warmwasserbereitung. Heisst das jetzt das ich ihn darauf hinweisen kann,das bei meinem Geraet erst naechstes Jahr eine Überprüfung stattfinden muss? Gerät ist von 10/2015. Aber schon mal vielen Dank fuer die schnelle Antwort.