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integrierter geeichter Stromzähler Vitovalor

Das Energieversorgungsunternehmen akzeptiert den eingebauten Stromzähler nicht. Was soll ich machen? Gibt es eine Lösung?

Mein Energieversorger schreibt mir:

Mit dem Änderung des MsbG zum 01.12.2019 sind Privatzähler nur zulässig wenn der Anlagenbetreiber alle Voraussetzungen nach MsbG erfüllt.

Das heißt marktkonforme Datenübermittlung per EDIFACT und kostenpflichtige Beantragung der BDEW Nummer

Danach schließen wir dann mit dem Anlagenbetreiber einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag.

Das ist für den normalen Anlagenbetreiber mit hohen Kosten und Aufwand verbunden.

Allgemein gilt

Die Grundzuständigkeit für die Einspeisemessung liegt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (also Netzbetreiber).

Die Grundzuständigkeit bezieht sich auf alle für Abrechnungszwecke des EEG relevanten Zähler, d. h. auch Erzeugungszähler.

Alternativ kann der Anlagenbetreiber sich einen fremden Messstellenbetreiber suchen der die Voraussetzungen nach MsbG erfüllt.

 

3 ANTWORTEN 3

Hallo Netzhammer, 

wenn du eine Überschusseinspeisung betreiben willst, dann muss der bauseits vorhandene Hauptbezugszähler in der Hauptverteilung (Zählerschrank) durch einen saldierenden Zweirichtungszähler ersetzt werden.


Der Zählerwechsel mit anfallenden Formalitäten muss durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb angemeldet und in Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber vorgenommen werden.

 

Die Infos dazu findest du im Antragsleitfanden der Vitovalor 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

Salli Patrick,

da ich bereits eine Fotovoltaikanlage für den Eigenverbrauch mit Überschußeinspeisung betreibe, habe ich bereits ein Zweirichtungsstromzähler daneben einen für die Strommenge der Fotovoltaik und einen der den Eigenverbrauch aus der Brennstoffzelle misst (siehe Messkonzept in der Anlage). Der geichte Stromzähler der PA2 benötigen ich in diesem Fall zur Bestimmung der Strommengen. Leider akzeptiert mein Stromanbieter keine Hutschienenmesseinrichtungen obwohl geeicht, zertifiziert und sogar made in Swiss 🙂

vielleicht hast du dazu noch eine Idee, ich könnte den Messstellenbetreiber wechseln habt ihr Erfahrungen?

Viele Grüße und Danke

Joachim

Geht es um dem Netto-Wechselstromzähler der in der Vitovalor verbaut ist der nicht akzeptiert wird? 

 

Dieser Stromzähler erfasst die gesamte erzeugte elektrische Energie abzüglich des Eigenverbrauchs von Vitovalor. Dieser Stromzähler ist MID-geeicht und für die Abrechnung nach DIN VDE AR-N 4105 und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zugelassen.

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team
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