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Vitovalor PT2 und Finanzamt

Wg des Verkaufs des erzeugten Stromes an den Netzbetreiber gelte ich als Gewerbetreibender. In diesem Zusammenhang kann ich auch die in der Rechnung über den Einbau der Anlage enthaltene Mehrwertsteuer (evtl.  teilweise) vom Finanzamt zurückverlangen.

Der Sachbearbeiter beim FinA möchte sich die Anlage einmal ansehen und prüfen, zu welchem Anteil ich das Gewerbe betreibe und zu welchem Anteil ich praktisch Eigennutzer bin.

Was "will der Sachbearbeiter hören"? Hat jemand Erfahrung (muss bei 3000 verkauften Anlagen in Deutschland dorch eigentlich der Fall sein)?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo Benne,

zum Einen hab ich einen der Vorgänger (Vitovalor300P) und zum Anderen bin ich in keinem beratenden Beruf tätig.

Man kann diesen Unternehmensanteil auf Basis der "Gesamten Unternehmens-Verkauf-Erlöse" des BHKW-Stromerzeugung (Bewertungsberechnung in €) zum Wert der Gesamtproduktion der Strom- und Wärmerzeugung (Bewertungsberechnung in €) berechnen / bestimmen.

Details sollte ein guter Steuerberater in den ihm zugänglichen und bekannten gängigen Veröffentlichungen dazu finden. Ich gebe zu,  es es schwierig - aber nicht unmöglich -jemanden mit Spezialwissen dazu zu finden.

Wenn du jetzt auch noch eine PV Anlage dabei betreibst, na dann wird es für Dich noch ansprochsvoller dieses Abenteuer gesetzesgetreu an allen Stellen duchzuführen. Von den notwendigen anderen "Zwangs"-Meldaten / Anträgen und den teilweise zu hoch gesetzten Netzbetreiberforderungen an Zähleinrichtungen etc. und an Dich als Betreiber der Brennstoffzelle / PV-Anlage an anderer Stellen will ich mal gar nicht mehr sprechen.

Gruß + Viel Erfolg beim Finanzamt
GW1

 

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6 ANTWORTEN 6
Hallo Benne,

der Gewerbetreibende muss sicherstellen, dass er eine Gewinnerzielungsabsicht hat. D.h. ein bestimmter Stromanteil muss immer ins Netz eingespeist werden. Da wird sich das Finanzamt von überzeugen wollen.

Beste Grüße °ro

Hallo Benne,

 

momentan bin ich in derselben Situation wie du und muss ebenfalls den Anteil der gewerblichen Nutzung bestimmen. Handfeste Dinge hierzu habe ich bisher nicht gefunden. Mometan scheint mir ein möglicher Ansatz zu sein, den gewerblichen Anteil aus den Energieanteilen bei der Erzeugung zu bestimmen. Für den gewerblichen Anteil ist der elektrische Energieanteil ausschlaggebend: Bei der PT2 wäre das:

P_elelktr=0,75 kW

P_therm=1,1 kW

P_ges=0,75 kW+1,1 kW= 1,85 kW

Der prozentuale Anteil der Stromerzeugung ist also: 

P_elektr/P_ges=0,75 kW / 1,85 kW = 0,405

Dies bedeutet, dass nach dieser Berechnungsmethode der gewerbliche Anteil 40,5% betragen würde. 

Wie gesagt, ich habe das Problem bisher noch nicht gelöst und auch noch nicht beim FA "durch". Über Erfahrungen hierzu wäre ich jedoch ebenfalls sehr interessiert.

Viele Grüße

 

ToVo

Hallo Benne,

zum Einen hab ich einen der Vorgänger (Vitovalor300P) und zum Anderen bin ich in keinem beratenden Beruf tätig.

Man kann diesen Unternehmensanteil auf Basis der "Gesamten Unternehmens-Verkauf-Erlöse" des BHKW-Stromerzeugung (Bewertungsberechnung in €) zum Wert der Gesamtproduktion der Strom- und Wärmerzeugung (Bewertungsberechnung in €) berechnen / bestimmen.

Details sollte ein guter Steuerberater in den ihm zugänglichen und bekannten gängigen Veröffentlichungen dazu finden. Ich gebe zu,  es es schwierig - aber nicht unmöglich -jemanden mit Spezialwissen dazu zu finden.

Wenn du jetzt auch noch eine PV Anlage dabei betreibst, na dann wird es für Dich noch ansprochsvoller dieses Abenteuer gesetzesgetreu an allen Stellen duchzuführen. Von den notwendigen anderen "Zwangs"-Meldaten / Anträgen und den teilweise zu hoch gesetzten Netzbetreiberforderungen an Zähleinrichtungen etc. und an Dich als Betreiber der Brennstoffzelle / PV-Anlage an anderer Stellen will ich mal gar nicht mehr sprechen.

Gruß + Viel Erfolg beim Finanzamt
GW1

 

Hallo ToVo,

ein gewerblichen Anteil errechnet sich nicht aus den elektr. und therm. Leistungen, sondern aus dem Verhältnis zwischen selbst verbrauchter und verkaufter Energiemenge, wobei die verkaufte Energiemenge = gewerblicher Anteil ist.

Ich hatte eine Umsatzsteuersonderprüfung durch das Finanzamt zu überstehen. Nun, die Sonderprüfung ist meiner eigen Dussligkeit geschuldet. Ich war so vermessen zu glauben, dass ich das ohne Steuerberater hinkriege. Die Sonderprüfung ist dann dabei herausgekommen, weil ich versehentlich die gleiche Vorsteuer in mehreren USt-Voranmeldungen angegeben hatte. Die Einspeisepauschalen hatte ich nicht angegeben, weil ich das am Ende des Jahres machen wollte. Vorsteuer zurück haben wollen und keine Umsätze angeben hat wohl einige aufgeschreckt.

Will damit sagen, dass ein Steuerberater durchaus hilfreich sein kann. Meine Erfahrung ist allerdings, dass er wenig bis garnicht hilft, was die anzusetzenden Eigenverbräuche (=gewerbliche Nutzung) angeht. Da ich auch PV habe und auch noch Vermieter bin, war das ein Prozess, der sich über mehrer Monate hinzog. Der Prüfer hat vom 19.09.2018 bis 31.01.2019 für die Prüfung gebraucht. Am 05.02.2019 habe ich 10 Seiten Prüfergebnis erhalten.

Grüßle
Loule

Guten Morgen,

und das heißt nun am Ende des Tages?
Ingesamt produzierter Strom = Betriebseinnahme
eigenverbrauchter Strom = Entnahme, die auch der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist = auch Betriebseinnahme

Betriebsausgaben?
Anteiliger Wartungsvertrag?
Abschreibung?
Mal einfach gesagt.
Das Finanzamt benötigt folgendes Wissen.
1. Erzeugungsleistung der Anlage, wieviel % davon werden Privat und oder gewerblich genutzt.
Beispiel: erzeugte Energie 100% - davon eigen Verbrauch 60% Eingespeiste Menge ins Netz=gewerbliche Nutzung 40%

Um eine "Umsatzsteuer"rückrstattung zu erhalten müssen mindestens 10% der gesamt erzeugten Energie ins öffentliche Netzt eingespeist werden.
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