Wg des Verkaufs des erzeugten Stromes an den Netzbetreiber gelte ich als Gewerbetreibender. In diesem Zusammenhang kann ich auch die in der Rechnung über den Einbau der Anlage enthaltene Mehrwertsteuer (evtl. teilweise) vom Finanzamt zurückverlangen.
Der Sachbearbeiter beim FinA möchte sich die Anlage einmal ansehen und prüfen, zu welchem Anteil ich das Gewerbe betreibe und zu welchem Anteil ich praktisch Eigennutzer bin.
Was "will der Sachbearbeiter hören"? Hat jemand Erfahrung (muss bei 3000 verkauften Anlagen in Deutschland dorch eigentlich der Fall sein)?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Benne,
zum Einen hab ich einen der Vorgänger (Vitovalor300P) und zum Anderen bin ich in keinem beratenden Beruf tätig.
Man kann diesen Unternehmensanteil auf Basis der "Gesamten Unternehmens-Verkauf-Erlöse" des BHKW-Stromerzeugung (Bewertungsberechnung in €) zum Wert der Gesamtproduktion der Strom- und Wärmerzeugung (Bewertungsberechnung in €) berechnen / bestimmen.
Details sollte ein guter Steuerberater in den ihm zugänglichen und bekannten gängigen Veröffentlichungen dazu finden. Ich gebe zu, es es schwierig - aber nicht unmöglich -jemanden mit Spezialwissen dazu zu finden.
Wenn du jetzt auch noch eine PV Anlage dabei betreibst, na dann wird es für Dich noch ansprochsvoller dieses Abenteuer gesetzesgetreu an allen Stellen duchzuführen. Von den notwendigen anderen "Zwangs"-Meldaten / Anträgen und den teilweise zu hoch gesetzten Netzbetreiberforderungen an Zähleinrichtungen etc. und an Dich als Betreiber der Brennstoffzelle / PV-Anlage an anderer Stellen will ich mal gar nicht mehr sprechen.
Gruß + Viel Erfolg beim Finanzamt
GW1
Hallo Benne,
momentan bin ich in derselben Situation wie du und muss ebenfalls den Anteil der gewerblichen Nutzung bestimmen. Handfeste Dinge hierzu habe ich bisher nicht gefunden. Mometan scheint mir ein möglicher Ansatz zu sein, den gewerblichen Anteil aus den Energieanteilen bei der Erzeugung zu bestimmen. Für den gewerblichen Anteil ist der elektrische Energieanteil ausschlaggebend: Bei der PT2 wäre das:
P_elelktr=0,75 kW
P_therm=1,1 kW
P_ges=0,75 kW+1,1 kW= 1,85 kW
Der prozentuale Anteil der Stromerzeugung ist also:
P_elektr/P_ges=0,75 kW / 1,85 kW = 0,405
Dies bedeutet, dass nach dieser Berechnungsmethode der gewerbliche Anteil 40,5% betragen würde.
Wie gesagt, ich habe das Problem bisher noch nicht gelöst und auch noch nicht beim FA "durch". Über Erfahrungen hierzu wäre ich jedoch ebenfalls sehr interessiert.
Viele Grüße
ToVo
Hallo Benne,
zum Einen hab ich einen der Vorgänger (Vitovalor300P) und zum Anderen bin ich in keinem beratenden Beruf tätig.
Man kann diesen Unternehmensanteil auf Basis der "Gesamten Unternehmens-Verkauf-Erlöse" des BHKW-Stromerzeugung (Bewertungsberechnung in €) zum Wert der Gesamtproduktion der Strom- und Wärmerzeugung (Bewertungsberechnung in €) berechnen / bestimmen.
Details sollte ein guter Steuerberater in den ihm zugänglichen und bekannten gängigen Veröffentlichungen dazu finden. Ich gebe zu, es es schwierig - aber nicht unmöglich -jemanden mit Spezialwissen dazu zu finden.
Wenn du jetzt auch noch eine PV Anlage dabei betreibst, na dann wird es für Dich noch ansprochsvoller dieses Abenteuer gesetzesgetreu an allen Stellen duchzuführen. Von den notwendigen anderen "Zwangs"-Meldaten / Anträgen und den teilweise zu hoch gesetzten Netzbetreiberforderungen an Zähleinrichtungen etc. und an Dich als Betreiber der Brennstoffzelle / PV-Anlage an anderer Stellen will ich mal gar nicht mehr sprechen.
Gruß + Viel Erfolg beim Finanzamt
GW1