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Vitovalor PT2 - Höhe KWK Zuschlag

Hello zusammen,

kann jemand aus Erfahrung oder Wissen die Summe 

des KWK Zuschlages für eine Vitovalor PT2 angeben wenn dieser pauschal ausgezahlt wird? Natürlich ist das abhängig vom üblichen Strompreis und der Vergütung pro kWh aber eine grobe Richtung würde mich freuen.

In diesem Zusammenhang diskutiere ich gerade mit dem Netzbetreiber ob die werkseitig verbauten Erzeugungszähler akzeptiert würden wenn man die KWK Zulage lieber als Einzelauszahlung hätte.

 

Dank für Eure Hilfe schon mal vorab 

Gruß

MV11 

 

 

 

 

8 ANTWORTEN 8

Hallo MV11!
 
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2023)

§ 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt

(1) Betreiber von neuen KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt können sich auf Antrag vom Netzbetreiber vorab eine pauschalierte Zahlung der Zuschläge für KWK-Strom in Höhe von 4 Cent je Kilowattstunde für die Dauer von 60 000 Vollbenutzungsstunden auszahlen lassen. § 7 Absatz 5 und § 8 Absatz 4 sind nicht anzuwenden. Der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Summe innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung an den Betreiber der KWK-Anlage auszuzahlen.
(2) Mit Antragstellung erlischt die Möglichkeit des Betreibers zur Einzelabrechnung der erzeugten Strommenge.
 
Gruß
Loule

Hi Loule

Besten Dank.

Ich verstehe, dass ich pauschal 4 Cent statt der 8 Cent bei Nachweis bekommen würde.

Was ist mit der pauschale für die vermiedene Netznutzung sowie dem Betrag des üblichen Strompreises?

Sind diese Bausteine in den 4Cent enthalten?

Das kann ich aus dem Gesetz nicht rauslesen.

Gruß

Mv11

Hallo

 

Der KWK-Index wird viermal im Jahr veröffentlicht und ist Grundlage für die Vergütung des nachfolgenden Quartals.

Das heißt, für den KWK-Strom, der im ersten Quartal 2022 eingespeist wird, werden Sie die 17,897 Cent/kWh erhalten (veröffentlichter Wert für das Q4/2021). Für das 4. Quartal 2021 haben Sie deshalb auch die 9,714 ct/kWh bekommen (veröffentlichter Wert für das Q3/2021).

( meine Anfrage an den Staddtwerken, habs einfach reinkopiert)

gruss gerd

Hallo MV11,

die Beitragsüberschrift bezieht sich auf den KWK-Zuschlag.

 

@MV11  schrieb:

....Summe des KWK Zuschlages für eine Vitovalor PT2 angeben wenn dieser pauschal ausgezahlt wird?

 

@MV11  schrieb:

Natürlich ist das abhängig vom üblichen Strompreis und der Vergütung pro kWh aber eine grobe Richtung würde mich freuen.

Das hat nichts mit der Überschrift und dem KWK Zuschlag zu tun.

 

Wenn Deine Frage die Eispeisevergütung war, dann hat Dir gerdibub alte Werte zur Verfügung gestellt.

Nachfolgend der KWK-Index aus 2022:

1. Quartal 2023 - 11,580 €-Cent/kWh

4. Quartal 2022 - 19,284 €-Cent/kWh

3. Quartal 2022 - 37,575 €-Cent/kWh

2. Quartal 2022 - 18,698 €-Cent/kWh

1. Quartal 2022 - 18,462 €-Cent/kWh

 

Was Du einspeist kann ich Dir nicht sagen. Das hängt davon ab welche Laufzeiten die BSZ erreicht und von dem Eigenverbrauch. Andere Nutzer erzeugen zwischen 3.000 und 5.000 kWh/a und speisen davon zwischen 1.000 und 2.000 kWh/a ein, wenn kein Speicher vorhanden ist.

 

Es gibt keine Pauschale für vermiedene Netznutzung.

Diese "Bausteine" sind in den 4 Cent nicht enthalten.

 

Gruß

Loule

Guten Morgen

Bei meiner Berechnung der Pauschale, komme ich für die Vitovalor PT2 auf 1800€.

0,75kw x 60000h x 0,04€

 

Ich versuche nun zu verstehen ob sich die Einzelauszahlung deutlich positiver gestalten würde. In Abwägung der Mehrkosten für zusätzlichen Zähler usw.

Ist meine Annahme korrekt, dass die Einzelauszahlung wie folgt kalkuliert würde (alles ca. Werte:

Erzeugte kWh (2000/a) x (0,08€ Vergütung + 0,01€ vermiedene Netznutzung + 0,15€ üblicher Strompreis )

= 480€ 

Wären über 10 Jahre etwa 4800€ und damit deutlich höher als pauschal.

 

Kann mir jemand mein Verständnis bestätigen oder berichtigen?

 

Vielen Dank für eure Unterstützung

MV11 

Hallo MV11,

wenn Du pauschalierte Auszahlung mit der Einzelauszahlung vergleichen willst, dann darfst Du nicht die Einspeisevergütung einrechnen. Insofern ist Dein Verständnis nicht richtig.

Die Einspeisevergütung erhälst Du immer und hat mit dem KWK-Zuschlag nichts zu tun denn der wird nicht unbegrenzt ausgezahlt.

 

@MV11  schrieb:

In diesem Zusammenhang diskutiere ich gerade mit dem Netzbetreiber ob die werkseitig verbauten Erzeugungszähler akzeptiert würden wenn man die KWK Zulage lieber als Einzelauszahlung hätte.

 

Wenn Du eh mit dem Netzbetreiber diskutierst, dann frag doch bei der Gelegenheit wie der KWK-Zuschlag nach aktuellem Gesetzestext berechnet wird, denn letztendlich zahlt der Netzbetreiber Dir den KWK-Zuschlag, und die Einspeisevergütung aus.

 

Gruß

Loule

Hallo Loule,

Danke für die Infos.

Du kannst mir glauben, ich hätte es vorgezogen wenn ich diese Fragestellung und meine anderen Fragen zu dem Thema mit kompetenten Mitarbeitern beim Netzbetreiber und auch dem Fachbetrieb hätte klären können.

Leider war das nicht möglich weil ich mit geballter Inkompetenz und fehlender Unterstützung gequält wurde. Die Inbetriebnahme sowie Anmeldung meiner Anlage hat Monate und unzählige Telefonate und E-Mails in Anspruch genommen. Es ist echt unglaublich.

Die Community hat sich für mich als einzige zuverlässige Quelle herausgestellt.

 

Thema ist aber mittlerweile erledigt. 

 

Schöne Grüße

MV11 

Gerne!

 

Dann freut es mich, dass Du jetzt auf holprigem Weg am Ziel angekommen bist.👍

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