Hallo in Allendorf,
nach den erfolgreichen Bürokratiekämpfen mit allen möglichen Stellen vor und nach der Inbetriebnahme kommt nun am Ende der Netzbetreiber und fordert von mir jetzt den Einbau eines KWKG-Unterzähler (Netzbetreiber selbst als Messtellenbetreiber oder durch einen dritten alternativen MSB) zur Bruttostromerzeugungsmessung in der Vitovalor 300-P (gemäß §5 MsbG (2017)), damit die "richtige" und notwendige KWKG-Strommeldung durchzuführen.
Selbstverständlich gibt es schon einen Zweirichtungszähler des Netzbetreibers.
Auch der Vitovalor 300-P zugehörige und von Viessmann beigestellte Zweirichtungszähler ist parallel dazu installiert.
Und in dem Vitovalor 300-P gibt ja bereits einen integrierten "Brutto"-Stromerzeugungszähler für die Stromerzeugung der Brennstoffzelle. Den Zähler hab ich ja auch schon bei dem Eichamt angemeldet.
Bislang fand ich nirgendwo einen Hinweis (in den mir vorliegenden Viessmann-Information / -Unterlagen) das man für die die Brennstoffzelle des Vitovalor 300-P dazu auch noch als weitere Messstelle die Bruttostromerzeugung gem §5 MsbG betreiben muss um die Anforderungen zu erfüllen.
Ist der Netzbetrieber auf dem richtigen Weg? Muss ich dort diese zusätzliche + weitere Messstelle einrichten lassen?
Und ...wer kann mir da evtl. einen Hinweis geben wie man sich dazu verhalten soll um diese Doppelmessung der Bürokratiekraken abzuwehren.
PS:
Ich habe nicht den pauschale Abrechnungsweg gewählt, sondern den in den von Viessmann zur Verfügung gestellten "Förder- und Anttragsleitfaden" vorgeschlagenen "IST-Meldung-Abrechnungsweg" gewählt.
Gruß + Danke für jeden Hinweis in dem Thema
GW1
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