Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Patrick_Zarges danke für den Link, sehr interessant.
@wernersheim schrieb:Leid tun mir die Leute, die jetzt kaufen wollten, zig tausende € angezahlt haben und nun nichts bekommen.
Da kann man grundsätzlich nur den Rat geben, Abschläge nur nach Baufortschritt zu zahlen. Sollte eine Firma auf Anzahlungen ohne Leistung bestehen, immer eine Ausführungsbürgschaft verlangen.
Ansonsten kann man die Forderung nur beim Insolvenzverwalter anmelden und muss sich meist meist einer sehr geringen Quote zufrieden geben.
Hallo Dark-reserved. Wartung noch nicht dran ok. Was ist wenn deine Anlage Morgen ausfällt, an wen willst Du dich dann wenden??
Ich wollt grad was Antworten.... Aber ich lass es, da das dann irgendwann ein lästiges hin und her wird. Ist Ihre Anlage. Warten Sie, dass sich Ihre Hoffnungen erfüllen und hoffen Sie, dass ihnen kein defekt oder eine Störung dazwischen kommt. IHR VERTRAGSPARTNER IST INSOLVENT und ob der Nachfolger in ihre Verträge einsteigt, und Ihnen irgendwelche Störungen kostenfrei behebt, da ist die Tinte der Unterschrift noch lange nicht trocken.