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PT2- Rückerstattung der Energiesteuer

Hallo Zusammen,

 

ich betreibe eine PT2 und bin hier auf der Viessmann Homepage auf folgenden Rechner gestoßen:

https://www.viessmann.de/de/services/online-tools/energiesteuer-rueckerstattung-rechner.html

 

Sehe ich das richtig, dass ich beim Hauptzollamt pro Jahr einen Antrag auf Rückerstattung der Energiesteuer stellen kann? Wenn ja, wäre meine Frage, wo ich die entsprechenden Formulare finden kann? Ist die Erstattung auf den gesamten Gasverbrauch innerhalb eines Jahres zu rechnen?

15 ANTWORTEN 15

Hallo Xavac1,

siehst Du richtig.

 

Formulare findest Du hier.

 

Nur auf den Gasverbrauch der BSZ.

 

Gruß

Loule

Moinmoin in die Runde,

habt ihr den Antrag schonmal eingereicht? Ist bei der Brennstoffzelle der PT2 das Formular 1131 oder 1135 zutreffend?

Danke und Gruß,

Günti

Hallo

 

war bei mir 1103

 

 

1103 Energiesteueranmeldung -Erdgas- (02/2021)

 

gruss gerd

 

 

Danke, dann versuch ich mein Glück auch damit...

Hallo zusammen

gibt es seitens Viessmann eine Beratungsstelle um die Fragen zur PT2- Rückerstattung der Energiesteuer genau zu besprechen?

Ich verzweifle gerade an der Bürokratie und werde von Behörde zu Behörde verwiesen. 

Danke und Gruß

 

Hallo MV11,

Viessmann hatte mal einen Steuer-Service eingerichtet. Siehe Anlage.

 

So schwierig finde ich das Thema Energiesteuerrückerstattung nicht.

 

Wo liegt das Problem?

 

Gruß

Loule

 

Hi Loule

Wo beantrage ich die Rückerstattung? Beim Zoll? Dort konnte man mir bisher nicht helfen.

Der Netzbetreiber weiß auch von nichts.

Der Zoll braucht laut Website die Anzeige der Anlage bei der Bafa. Da ich schon eine KFW Förderung in Anspruch nehme, kann ich dort das elektronische Verfahren nicht durchführen und muss für 150€ den Papierweg gehen...

Usw

Meine Fragen sind:

Bin ich mit der PT2 berechtigt zur Energiesteuer Rückerstattung?

Wo beantrage ich diese und gemäß welches Gesetzes/Paragraph?

Wie kann ich einmalige, pauschalierte Erstattung erhalten?

 

Danke und Gruß

MV 11

 

 

 

...ich nochmal.

Nach Zählereinbau und Umsetzung des geforderten Messkonzeptes wäre es nun schön eine Lösung zu finden, die nicht wieder mit enormem Kosten einhergeht. 

 

 

 

 

Hi

soweit war ich schon, wurde aber von den 150€ Gebühr abgeschreckt. 

Auf der Seite des Zolls steht:

Hocheffizienznachweis

Zur Nachweisung der Hocheffizienz seiner KWK-Anlage kann der Antragsteller folgende (alternative) Unterlagen vorlegen:

 

Es sind hier drei Alternativen angeführt um die Hocheffiziens zu belegen.

 

Frage: akzeptiert der Zoll eine andere Lösung als das BaFa Form?

 

 

Woher bekommt ich die Unterlagen zur PT2? Ich habe lediglich die Betriebsanleitung und das Datenblatt 

Hallo MV11,

die Energiesteuerrückerstattung beantragst Du beim Zoll mit dem Formblatt 1103 nach dem Entlastungstatbestand § 47 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG.

 

Eine einmalige, pauschalierte Erstattung gibt es nicht. Ich vermute, dass Du da etwas verwechselst, denn

 

1. hat die Energiesteuerrückerstattung nichts mit Bafa oder KfW-Förderung zu tun und

2. die pauschalierte Erstattung hat mit der Energiesteuerrückerstattung nichts zu tun.

 

Es ist schon einige Zeit her, als ich mich mit dem Thema beschäftigen musste, aber ich versuch mal Licht ins Dunkel zu bringen.

 

KfW-Förderung

KWK-Anlagen werden über KfW gefördert. Antrag über BafA. Für das Förderprogramm 433 für BHKW wie PT2/PA2 war Ende letzten Jahres Antragsschluss. Wenn Du diesen Antrag aber bei der BafA bereits gestellt hast, muss/wird Dir ein Bescheid zugegangen sein/zugehen. Diesem Bescheid brauchst Du bei der Anmeldung Deiner Anlage beim Netzbetreiber. Wenn der also vorliegt, dann erhälst Du die Förderung nach der Inbetriebnahme.

KWK-Zuschlag

Den KWK-Zuschlag erhälst Du für den durch das BHKW ins Netz eingespeisten Strom. Diesen Zuschlag kann man sich pauschaliert auszahlen lassen.

 

§ 9 KWKG 2023 - Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 kW

Betreiber von neuen KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt können sich auf Antrag vom Netzbetreiber vorab eine pauschalierte Zahlung der Zuschläge für KWK-Strom in Höhe von 4 Cent je Kilowattstunde für die Dauer von 60.000 Vollbenutzungsstunden auszahlen lassen. Der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Summe innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung an den Betreiber der KWK-Anlage auszuzahlen.

Mit Antragstellung erlischt die Möglichkeit des Betreibers zur Einzelabrechnung der erzeugten Strommenge.

 

Nach den Informationen in Deinem Beitrag vermute ich eher, dass es nicht um die Energiesteuerrückerstattung geht, sonderm um den KWK-Zuschlag geht. Dabei irritiert mich die Aussage, dass Dein Netzbetreiber nichts davon weiß.

 


@MV11  schrieb:

Der Zoll braucht laut Website die Anzeige der Anlage bei der Bafa.

Der Zoll wollte von mir damals keinen Bafa-Bescheid. Insofern kann ich diese Aussage nicht so richtig einordnen. Und da Zoll-Vorgänge bundeseinheitlich sind, sollte es da von Bundesland zu Bundesland keine Unterschiede geben. Wenn das aber verlangt wird, so wäre es ja kein Problem, denn der Bescheid wird ja auch für den Netzbetreiber benötigt.

 


@MV11  schrieb:

Da ich schon eine KFW Förderung in Anspruch nehme, kann ich dort das elektronische Verfahren nicht durchführen und muss für 150€ den Papierweg gehen.

Wenn die Förderung für was anderes ist, dann musst Du wohl die 150 € investieren. Das bedeutet dann aber auch, dass Deine KWK-Anlage ohne Förderung läuft.

 

Also für mich gibt es da einige Fragezeichen. Mit den nun vorliegenden Informationen musst Du jetzt bei mir etwas Licht ins Dunkle bringen.😁

 

Gruß

Loule

 

 


Ah, jetzt hast mich überholt wegen meinem Monsterbeitrag und es handelt soch offensichtlich doch um die Energiesteuerrückerstattung.

 

Hast Du eine Kopie vom Bafa-Bescheid? Der sollte eigentlich genügen. Andererseits sollte das Datenblatt reichen. Ich kann mich jetzt erinnern, dass die Sachbearbeiterin mir mitgeteilt hat, dass sie sich die erforderlichen Unterlagen auf der Viessmann.Internetseite geholt hat.

Hi Loule,

In Summe bringt mich das schon sehr gut weiter.

Ich habe ja schon viele Infos sammeln können und muss das Puzzle nun zusammen setzen.

Ich denke Du hast Recht mit der Vermutung, dass ich KWK Zuschlag und Energiesteuer Rückerstattung vermischt habe. Mit dem neuen Wissen geht es nun in die nächste Runde. 

Besten Dank

MV11 

 

 

Ich denke wir müssen noch mal mit dem Zoll reden und mit dem Netzbetreiber.

Beides ist zutreffend.