Da ich meine Vitovalor PT2 steuerlich nutzen möchte benötige ich die Trennung (Zerlegung) der Kosten erstens für das Gas-brennwertgerät und zweitens für die Brennstoffzelle. Mein Finanzamt möchte nur den Teil der Brennstoffzelle berücksichtigen,da dieser Teil der Anlage den Strom erzeugt der wiederum gewerblich genutzt werden kann.
Gruß Matzexxl
Hallo Matzexxl,
die kostenmäsige Zerlegung beider Wärmeerzeuger, worin die Stromaufnahme und die freigesetzte thermische Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser getrennt berücksichtigt wird, ist bei dieser kompakten Bauart nicht möglich. Zum einen schwankt die elektrische Leistungsaufnahme in Abhängigkeit der geforderten Leistung. Zum anderen ist keine getrennte Wärmemengenzählung für die Warmwasserbereitung und heizkreisseitigen Versorgung vorhanden. Ich kann nur wieder auf unseren Steuer-Service hinweisen, den ich schonmal vorgeschlagen hatte. Aber vielleicht hat der ein oder andere User noch nützliche Tipps in punkto Finanzamt. Schauen wir mal....
Beste Grüße Robin