Hallo Schnapp-64-,
dann solltest du deinen Fachbetrieb, am besten den Kundenservice direkt kontaktieren. Der M-Bus Zähler wurde vor geraumer Zeit dorthin versendet. Die für die Energiesteuer-Rückerstattung relevante "Gasmenge Brennstoffzelle" kannst du der Regelung entnehmen. Weitere Informationen stehen über die angehängte Betriebserklärung unter Punkt "Ermittlung des Gasverbrauchs der Brennstoffzelle" zur Verfügung. Bezüglich der zugesicherten Entschädigung habe ich keine Informationen zur Verfügung stehen.
Beste Grüße °ro