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Fehlercodes C2F0

Ihr Service und Ihr Umgang mit dem Endkunden ist das Letzte. Viessmann ist die letzte Firma!!! 
Ich werde es nicht mehr akzeptieren weiterhin von Ihnen so lange hingehalten zu werden. 
Für die Zeit und den Ärger mit dieser Mist-Technik werde ich Ihnen demnächst Rechnungen schreiben und die Ausfallentschädigung berechne ich Ihnen ab den Ausfalltag am 25.12.2024
ein anderes Datum lasse ich nicht mehr zu!!!! Die Ausfallzeit beträgt jetzt bereits wieder  27 Tage! 
Es ist das 3. mal das die Technik ausfällt und das in kurzer Zeit!!!
Ich erwarte, dass sich nun endlich auch der Vorstand meldet, wie er gedenkt mit einer solchen Schlechtleistung umzugehen!!!
Gesendet: Montag, 30. Dezember 2024 um 15:06
Von: "rbe01689@web.de" <rbe01689@web.de>
An: td@viessmann.com, info@viessmann.com, service-td-deutschland@viessmann.com
CC: info@heizwerq.de
Betreff: Aw: Ausfallsentschädigung Anlage - Case 04813305 [ thread::ZD4L3aE0dfe-J-j8QHAm6yA:: ]
Guten Tag Herr M. Viessmann,  hallo Frau König,
so langsam bedauern wir sehr diese MIST-Heizung von Viessmann gekauft zu haben und dann noch Steuermittel als Förderung einer solchen Fehlkonstruktion bekommen zu haben!
 
Die Brennstoffzelle ist nun zum dritten Mal in diesem Jahr mit dem gleichen Fehler wieder ausgefallen 25.12.2024, 02:19 Uhr. Die Anlage produziert wieder keinen Strom und keine thermische Energie!
 
1. Ausfall 07.02.2024 bis 18.03.2024, 41 Ausfalltage  Ausfallentschädigung        195,00€         pro Ausfalltag 4,76€
2. Ausfall 22.10.2024 bis 28.11.2024, 37 Ausfalltage  Ausfallentschädigung        155,00€?       pro Ausfalltag 4,19€?
3. Ausfall 25.12.2024 bis....???
 
Bis jetzt, Gesamtausfallzeit 78 Tage!,  jedes Mal Fehlercodes C2F0! 
 
Sie schreiben, dass die Funktions- und Leistungsgarantie beginnt mit der Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers oder spätestens 3 Monate nach Lieferung durch Viessmann und endet automatisch nach 10 Jahren. Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert. Bei dieser Ausfallhäufigkeit können Sie diese Garantiebestimmungen aber vollkommen vergessen! Entweder die Anlage wird komplett ausgetauscht oder nach jedem Serviceeinsatz seitens Viessmann zählt das Abschlussdatum vom Techniker als Beginn der Laufzeit für die Funktions- und Leistungsgarantie.
 

Wir haben die Anlage, VITOVALOR PT2, Inbetriebnahme 21.06.2022, unter der Annahme angeschafft, das selbstverständlich mögliche  Schäden durch einen längeren, nicht vom Nutzer verursachten Schaden, abgegolten werden, da diese ja ganz offensichtlich dadurch entstanden sind, das die Anlage ihre (garantierte) Funktion nicht erfüllt!

Das dies nur aus Kulanz möglich sein soll, wagen wir zu bezweifeln, auch wenn diese Klausel in den AVB so vorkommt, ist doch die Funktionsfähigkeit der Anlage als ganzes, also vorallem die Stromerzeugung, ein wesentlicher Bestandteil des gekauften Produktes. Es ist für Ersatz zu sorgen, sollte der Vertag nicht vollständig erfüllt werden können. (bspw. aus Gründen des Ersatzteilmangels).

Da man den Strom wohl kaum ersatzweise "liefern" kann, bleibt folglich nur der finanzielle Ausgleich!

Es wird mit Sicherheit Ausfallzeiten geben, die man als Besitzer "akzeptieren" muss, da niemand erwarten kann, das am nächsten Tag der Techniker vor Ort ist und das Problem lösen kann.

Wie lang solche Ausfallzeiten sein dürfen, bevor Schadensersatz aus oben genannten Gründen forderbar ist, würde im Ernstfall wohl auch gerichtlich geklärt werden können.

Kaum vorstellbar ist jedoch, das ein wesentliches Merkmal der Anlage dauerhaft (Wochen oder Monate) funktionsunfähig bleiben kann, ohne das eine Pflicht des Schadensersatzes entsteht.

Eine andere Variante im Extremfall wäre wohl nur die Rückabwicklung, da, wie beschrieben, ein wesentlicher Vetragsbestandteil scheinbar über längere Zeit nicht erfüllt werden kann! 

Grundsätzlich dürften solche Dinge zu einer weiteren Verunsicherung des Kunden beitragen, welche aufgrund einiger im Internet diskutierter Fehler, subjektiv sowieso schon gewachsen ist.

Wir werden uns mit unserem Rechtsanwalt zusammensetzen und entsprechende rechtliche Schritte vorbereiten.
 
RB-22
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