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Erste Umsatzsteuerjahreserklärung / Entfall der Einkommensteuerpflicht für BHKW

Hallo zusammen,

 

nachdem ich nun die Zahlen hoffentlich alle zusammen habe... 🙂

 

Habe mich um die Möglichkeit zu haben die Vorsteuer zu ziehen gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden. Jetzt stehe ich vor meiner ersten Umsatzsteuerjahreserklärung und frage mich wo und wie ich da anfangen soll...

 

Hat da zufällig jemand eine brauchbare Info, wie man da am besten vorgeht? Also was kann/muss ich alles beachten (Abschreibung, Eigenverbrauch, zu welchen Marktpreisen... und und und...?). Bei Tante Google hab ich bislang nichts wirklich Brauchbares gefunden...

 

Weiterhin scheint es ja im letzten Jahr eine Änderung bei der Besteuerung von kleinen BHKW gegeben zu haben, sodass man diese für die Einkommensteuer (auf Antrag) nicht mehr berücksichtigen muss. Ist das generell eine gute Idee diesen Antrag zu stellen oder hat das andere Nachteile, die einem auf den ersten Blick ggf. nicht auffallen?

 

VG und schönes WE,

Shango

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Um das Thema hier mal abzuschließen Nach endloser ergebnisloser Suche habe ich mir das Buch "Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk" (Joachim Kind, 16. Auflage) besorgt und es damit jetzt hinbekommen, die Steuererklärungen zu erstellen... Was die Liebhaberei angeht, da bin ich gespannt, was das FA sagen wird (ich fürchte für die ESt werden sie mir das wohl wegen der fehlenden Gewinnaussicht zwangsweise aufdrücken), aber für die USt würde ich gerne (zumindest jetzt noch) bei der Regelbesteuerung bleiben... da besteht ja zumindest die Aussicht, dass man sich noch ein paar Euronen wiederholen kann...

 

Gruß,

shango

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

8 ANTWORTEN 8

Niemand eine Meinung zu dem Thema? Lasst Ihr die Steuer alle vom Steuerberater machen?

Hallo @shango 

 

für mich habe ich Ende 2020 den Weg beschritten mein "Gewerbe" abzumelden und das ganze als "Liebhaberei" rückwirkend für ab 2020 zu betreiben.

Die Entscheidung muss aber jeder für sich und individuell abwägen.

Man spart sich den gesamten Aufwand / Kosten der Steuererklärungen für das Gewerbe.

Und das mit dem Entfall der Umsatzsteuererklärung hat nach einigen Gesprächen ab 2021 geklappt.

 

Ich hatte "einfach keinen Bock" mehr auf den ganzen Aufwand mit dem Papierkram. Die Möglichkeit es als "Liebhaberei" anzusehen hab ich einfach genutzt, da inkl. PV alles unterhalb der 10 kWh Grenze bei mir läuft.

 

Wie gesagt -> Jeder muss das für sich allein abwägen und entscheiden und dann damit "leben"....

 

Gruß

GW1

 

Um das Thema hier mal abzuschließen Nach endloser ergebnisloser Suche habe ich mir das Buch "Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk" (Joachim Kind, 16. Auflage) besorgt und es damit jetzt hinbekommen, die Steuererklärungen zu erstellen... Was die Liebhaberei angeht, da bin ich gespannt, was das FA sagen wird (ich fürchte für die ESt werden sie mir das wohl wegen der fehlenden Gewinnaussicht zwangsweise aufdrücken), aber für die USt würde ich gerne (zumindest jetzt noch) bei der Regelbesteuerung bleiben... da besteht ja zumindest die Aussicht, dass man sich noch ein paar Euronen wiederholen kann...

 

Gruß,

shango

Hallo

 

anbei meine Umsazsteuer, 2021 im Okt ist meine PT2 in Betrieb gegangen.( Invest.  ca 33,000€ )

hat alles mein Steuerberater gemacht.

 

denke mal das geht in Ordnung.

 

gruss gerd

 

@gerdibub 

ich würd Dir empfehlen mal deine Steuernummer verdecken bzw. so etwas nicht im Internet zu veröffentlichen....🤔😏 

Halllo GW1

 

Danke, für den Hinweis, aber kann den Beitrag leider nicht löschen 

habe da nichts gefunden.

alles versucht, der Beitrag ist schon zu alt glaube ich da geht das nicht mehr

gruss gerd

ich habe den Anhang mit der Steuernummer gelöscht. 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

Hallo Gerd ich sitze auch vor meiner Umsatzsteuer 2021

und verzweifel daran

Kannst du mir helfen ?

Wie hast du die Umsatzsteuer gemacht ?

Kannst du mir  bitte die unentgeltliche Wertabgabe sagen.

 

Gruß Ines

 

 

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