Während der Woche der Wärmepumpe haben Sie bundesweit die Möglichkeit, die innovative Wärmepumpentechnologie näher kennenzulernen. Mit über 50 Informationsveranstaltungen beteiligt sich Viessmann Climate Solutions an der Aktionswoche und lädt Sie herzlich ein – vor Ort oder online – dabei zu sein.
Mehr erfahren →Hallo, meine Steuerberaterin bzw. das Finanzamt braucht, den Jahreseigenverbrauch von Strom und Wärme die meine Vitovalor PT2 erzeugt hat. Wie kann ich diesen feststellen, ablesen oder berechnen???
mfg.
Hauser
Hallo SHCH19,
sorry, steuerrechtlich verwendbare Werte können wir nicht liefern. Die dargestellten Werte im Energiecockpit dienen zur Orientierung und Eigenanalyse, sind aber grundsätzlich nicht abrechnungsrelevant. Die Ausnahme bildet der Wert "Gasverbrauch Brennstoffzelle" für die Energiesteuerrückerstattung.
Den gesamten selbst erzeugten Strom kann man dem geeichten geräteinternen Nettostromzähler (Z2) entnehmen. Den kleinen Z2 Zähler findest du direkt zwischen den beiden Netzschaltern am Grundgerät. Der saldierende Zweirichtungszähler (Z1) vom Energieversorger spiegelt deinen Strombezug und den eingespeisten Strom wieder. Die Differenz zwischen "gesamt erzeugten Strom (Z2)" und "eingespeisten Strom (Z1)" ergibt deinen Eigenstromverbrauch.
Die Wärmemenge können wir bei der komplexen Kompakteinheit nicht darstellen. Hier gibt es nur die bauseitige Lösung durch externe Wärmemengenzähler, die der Fachbetrieb nachrüsten könnte.
In punkto Steuererklärung kann dich vielleicht unser Steuer-Service unterstützen. Als Dateianhang stelle ich dir gerne den passenden Flyer zur Verfügung.
Beste Grüße Robin
Hallo,
ich muss das Thema "Wärme und Finanzamt" nochmals aufgreifen.
Welchen Eigenverbrauch an Wärme ermittelt ihr für die Anmeldung ggü. dem FA?
Laut Viessmann erzeugt die PT2 für 0,75 KWh Strom auch 1,1 KWh thermische Energie (Wärme).
Im Winter wird diese Wärme abzüglich etwaiger Verluste als Eigenverbrauch für Heizung und Warmwasser genutzt. Demnach müsste man die gesamte Wärmeenergie der BZ als Eigenverbrauch beim FA angeben.
Man würde sich dabei aber steuerlich schlechter stellen, da Wärmeverluste oder sogar im Sommer nicht benötigte Wärme immer als Eigenentnahme steuerlich geltend gemacht werden muss.
Habe ich hier einen Denkfehler bzw. auch welche Erfahrungen oder Vorgehensweisen habt ihr hierzu?
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